Covid-19-Gesetz verabschiedet Die wichtigsten Fragen und Antworten

tsha/SDA

18.3.2021

Die am Donnerstag beschlossene Anpassung des Covid-19-Gesetzes kostet viel Geld.
Die am Donnerstag beschlossene Anpassung des Covid-19-Gesetzes kostet viel Geld.
Bild: Keystone

Mehr Geld für Betroffene und ein Grundlagenentscheid für einen Impfnachweis: Das bedeutet das Covid-19-Gesetz.

Diese Frühlingssession war klar von einem Thema dominiert: vom Covid-19-Gesetz und dem damit einhergehenden Machtkampf zwischen Nationalrat und Bundesrat. 

Jetzt wissen wir: Der grosse Knall blieb aus, die Räte haben sich geeinigt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 179 zu neun Stimmen bei drei Enthaltungen zu, der Ständerat einstimmig mit 42 Ja-Stimmen. Wir zeigen Ihnen, was sich nun ändert.

Wie werden Unternehmen finanziell unterstützt?

Das Härtefallprogramm wird von 2,5 Milliarden Franken auf zehn Milliarden Franken aufgestockt. Zunächst hatte der Nationalrat gar Hilfen in Höhe von 20 Milliarden Franken ins Spiel gebracht, was der Ständerat allerdings ablehnte. 

In den Genuss der finanziellen Unterstützung kommen Unternehmen, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet haben oder während mehr als 40 Tage aufgrund behördlicher Anordnung schliessen mussten.

Für grosse Unternehmen gelten Zusatzbedingungen: Sie werden verpflichtet, die Hilfsgelder zurückzuzahlen, wenn sie Gewinne erwirtschaften. Sofern der À-fonds-perdu-Beitrag fünf Millionen Franken übersteigt, muss das Unternehmen eine Eigenleistung nachweisen.



Veranstaltungen werden noch immer abgesagt – und nun?

Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 stattfinden sollten und abgesagt werden müssen, sollen entschädigt werden. Abgegolten werden auf Anfrage ungedeckte Kosten. Voraussetzung ist, dass die Anlässe «von überkantonaler Bedeutung» sind. Bein Veranstaltungen von lediglich regionaler Bedeutung sind die Kantone für eine mögliche Entschädigung zuständig, nicht der Bund.

Wie kommen Profisportklubs und Kulturschaffende an Unterstützung?

Profisportklubs müssen nicht mehr zwingend Lohnkürzungen vornehmen, um Hilfen zu bekommen. Wer die Regeln für Lohnkürzungen nicht einhält, erhält dennoch die Hälfte der Ausfälle der Ticketeinnahmen zurück.

Die Obergrenze für Beiträge an Kultur und Kulturschaffende wird gestrichen. So vergrössert sich der Spielraum, sollten Nachtragskredite nötig werden. Zudem sollen auch freischaffende Künstler Ausfallentschädigungen erhalten können; auch private Radio- und Fernsehunternehmen können mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen unterstützt werden.



Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren rückwirkend auch im Frühjahr 2020 geschlossene Institutionen, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Bisher wurden nur private Kitas unterstützt.

Wird Selbstständigen und Geringverdienern geholfen?

Selbstständige, die Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 zu verzeichnen haben, bekommen ebenfalls Unterstützung. Bislang lag die Schwelle um zehn Prozentpunkte höher.

Angestellte, die wenig verdienen und in Kurzarbeit sind, bekommen weiterhin ihren vollen Lohn entschädigt. Die entsprechende Regelung läuft nicht Ende März aus, sondern wurde bis Ende Jahr verlängert. Zudem wird die Anzahl Taggelder für versicherte Personen um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind.

Kommt der Impfpass?

Das Covid-19-Gesetz liefert die Grundlage für die Ausstellung eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises. Der Nachweis soll persönlich, fälschungssicher und unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar sein. Zudem soll er so ausgestaltet werden, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist. Ein solcher Pass soll möglichst auch für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können.



Personen, die gegen Covid-19 geimpft wurden, werden von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen.

Was kosten die Hilfen?

Um alle beschlossenen Hilfsmassnahmen zu bezahlen, nimmt der Bund zwölf Milliarden Franken extra in die Hand. Finanzminister Ueli Maurer rechnet mit einem ausserordentlichen Defizit von rund 30 Milliarden Franken für Ende Jahr – das sei mehr als der Schuldenabbau der letzten 15 Jahre, so der Politiker.

Wann wird das Volk gefragt?

Am 13. Juni stimmt das Wahlvolk über das Covid-19-Gesetz ab. Im Falle einer Ablehnung an den Urnen wäre es nur noch bis zum 25. September gültig und könnte nicht mehr erneuert werden.