«Akt des Terrorismus»Bundesrat will Hamas in der Schweiz verbieten
red./SDA
22.11.2023
Die Hamas soll in der Schweiz verboten werden: Der Bundesrat will dem Parlament ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Aussenminister Ignazio Cassis und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider informieren.
red./SDA
22.11.2023, 14:30
22.11.2023, 15:21
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Der Bundesrat will die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas per Bundesgesetz verbieten.
Bis Ende Februar 2024 will er einen Gesetzesentwurf ausarbeiten und dem Parlament vorlegen.
Ausserdem verlängert der Bundesrat die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen NGOs nicht.
Der Bundesrat will die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas per Bundesgesetz verbieten. Bis Ende Februar des kommenden Jahres soll dem Parlament ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Das hat die Landesregierung am Mittwoch entschieden.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren, wie sie mitteilte. Die radikalislamische Hamas hatte damals einen Grossangriff auf Israel durchgeführt, Israel reagiert mit heftigen Gegenangriffen auf den Gazastreifen.
Mit einem solchen Gesetz würden die Bundesbehörden laut dem Bundesrat die notwendigen Instrumente erhalten, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.
Aussenminister Ignazio Cassis und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider stellten die Details des Beschluss am Mittwoch in Bern den Medien vor.
Ausarbeiten werden den Gesetzesentwurf das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Departement für Vereteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zusammenarbeit mit dem Aussendepartement (EDA).
Zusammenarbeit mit drei palästinensischen NGOs beendet
Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu beenden. Grund dafür sind Vertragswidrigkeiten betreffend Verhaltenskodex und vertragliche Antidiskriminierungsklausel.
Bei insgesamt elf NGOs, die Partner des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind, wurde überprüft, ob sie sich an den Verhaltenskodex und die vertragliche Antidiskriminierungsklausel des EDA halten. Bei acht NGOs wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Geprüft wurden sechs palästinensische und fünf israelische NGOs. Die Namen der von der Einstellung betroffenen drei palästinensischen NGOs nannte der Bundesrat in der Mitteilung nicht. Auch zu den festgestellten Vertragswidrigkeiten machte er keine Angaben. Mit den drei NGOs werden die Verträge nun nicht verlängert.
Finanzflüsse in die Schweiz unverdächtig
Keine Unregelmässigkeiten wurden bei der Untersuchung der Finanzflüsse im Zusammenhang mit den Partner-NGOs der Schweiz gefunden.
Das EDA hatte wenige Tage nach dem Angriff der Hamas den Auftrag bekommen, die Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGOs zu untersuchen.