Fünfstellige Summe Bund zahlt erste Entschädigung für Corona-Impfschaden

dmu

29.9.2024

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat erstmals einen Antrag auf Entschädigung bewilligt.
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat erstmals einen Antrag auf Entschädigung bewilligt.
Keystone

In der Schweiz ist die erste Entschädigungszahlung wegen eines Corona-Impfschadens bewilligt worden. Bundesrätin Baume-Schneider spricht einer Person 13'860 Franken zu.

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  • Der Bund hat das erste Gesuch auf Entschädigung wegen Corona-Impfschäden gutgeheissen.
  • Die betroffene Person hat 13'860 Franken erhalten.
  • Derzeit werden 50 weitere Gesuche geprüft.

Die grösste Impfaktion der Schweizer Geschichte hat massgeblich dazu beigetragen, die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Dabei kam es allerdings auch zu Impfschäden.

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat nun die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden bewilligt, wie «Blick» berichtet. «Bisher wurde ein Gesuch gutgeheissen», bestätigt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf Anfrage der Zeitung. Der betroffenen Person sei eine Genugtuung in der Höhe von 12'500 Franken und die beantragte Entschädigung in Höhe von 1360 Franken gewährt worden.

Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der nachgewiesen werden müsse. Die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld.

Beim EDI sind bislang 320 Gesuche eingegangen, davon sind aktuell 50 hängig. Gemäss EDI würde eine Genugtuung nur ausgesprochen, wenn nachweisbar ein «Kausalzusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung» besteht.