Wirbel in Hombrechtikon ZH Bund verlangt Abriss von neugebautem Mehrfamilienhaus

toko

29.9.2024

Das Gebiet um den Lützelsee gehört zu den Moorlandschaften von nationaler Bedeutung.
Das Gebiet um den Lützelsee gehört zu den Moorlandschaften von nationaler Bedeutung.
IMAGO/imagebroker

«Wir sind zutiefst erschüttert»: Das Mehrfamilienhaus in Hombrechtikon ZH ist so gut wie fertig, nun verlangt der Bund einen Abriss. Auch soll der Eigentümer das alte Bauernhaus wieder aufbauen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In Hombrechtikon hat der Bund den Abriss eines fast fertigen Mehrfamilienhauses am Lützelsee verfügt. 
  • Der Eigentümer und Bauherr will selbst darin wohnen und musste die Bauarbeiten stoppen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hält die Verordnung zum Schutz des Lützelsees für nicht vereinbar mit der Bundesverfassung.
  • Dem Eigentümer bleibt nur Abwarten. Auch ist unklar, was die Beschwerde für die anderen Gebäude in der Umgebung bedeutet, die nach der Verordnung gebaut wurden.

Interessenten hatten sich bereits angemeldet, das Haus stand kurz vor der Fertigstellung. Doch seit Wochen herrscht auf der Baustelle in Hombrechtikon Stillstand: Der Bund hat nach einer Beschwerde des Bundesamtes für Umwelt einen Baustopp verlangt, berichtet der «Tages-Anzeiger» (kostenpflichtiger Inhalt).

Denn das Mehrfamilienhaus in landwirtschaftlichem Gebiet nahe dem Lützelsee hätte laut dem Bundesamt gar nie gebaut werden dürfen. Demnach verlangt die Behörde den «Abbruch des Neubaus» und die «Erstellung des rechtmässigen Zustands».

Dies bedeute theoretisch, dass nicht nur das fast fertige Mehrfamilienhaus abgerissen, sondern auch das alte Bauernhaus im Originalzustand wieder errichtet werden müsste. Bei dem abgerissenen Gebäude handle es sich um das Elternhaus des Bauherrn.

Bauherr bleibt nur abzuwarten

Das Haus sei schon bei der Übernahme durch den Sohn 2020 lange nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden, diente als Wohnhaus und Lager und sei in einem äusserst schlechten Zustand gewesen. Der Eigentümer habe schliesslich einen Antrag auf einen Neubau gestellt, unter Auflagen wurde dieser auch bewilligt.

Kurz vor der Fertigstellung des Projekts dann der Schock: Das Bundesamt für Umwelt setzt einen Baustopp durch. Dem Bericht zufolge hält das Bafu die «Verordnung zum Schutz des Lützelsees» für nicht vereinbar mit der Bundesverfassung. 

Den Erlass aus dem Jahr 1997 gibt es, weil das Gebiet des Lützelsees zu den Moorlandschaften von nationaler Bedeutung gehört. Doch seit dieser Zeit wurden auch andere Gebäude errichtet, nach eben dieser Verordnung.

Wie es nun weitergeht, ist ungewiss. Dem Eigentümer, der selbst in dem Mehrfamilienhaus leben will, bleibt nur abwarten. Derzeit verhandelt das Baurekursgericht Zürich über die Bafu-Beschwerde. Sollte der Streit weitergeführt und etwa das Bundesgericht über den Fall entscheiden müssen, kann sich das Projekt noch jahrelang verzögern.