Richterspruch Bund zu Millionen-Schadenersatz an Stiftung verurteilt

SDA, gbi

9.6.2023 - 14:19

Das Innendepartement von Bundespräsident Alain Berset und das Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter verzichten auf eine Beschwerde. (Archivbild)
Das Innendepartement von Bundespräsident Alain Berset und das Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter verzichten auf eine Beschwerde. (Archivbild)
Bild: Keystone

Der Bund muss einer Stiftung Schadenersatz plus Zinsen bezahlen. Insgesamt geht es um rund zehn Millionen Franken. Das Innendepartement von Alain Berset hat das Urteil akzeptiert.

9.6.2023 - 14:19

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  • Rund zehn Millionen Franken Schadenersatz muss der Bund einer Stiftung Schadenersatz bezahlen. Darin eingerechnet sind auch mehrere Millionen an Zinsen.
  • Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai gefällt.
  • Der Bundesrat ist am Freitag darüber informiert worden. Die zuständigen Departemente wollen das Urteil akzeptieren. 

Ein Richterspruch wird die Bundeskasse um mehrere Millionen erleichtern. Das Eidgenössische Innendepartement (EDI) und das für Staatshaftungsfragen zuständige Finanzdepartement EFD beschlossen, das Urteil zu akzeptieren und auf eine Beschwerde zu verzichten. Das teilte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) am Freitag mit.

Demnach entschied das Bundesverwaltungsgericht Anfang Mai, dass der Bund wegen einer unrechtmässigen Handlung der Stiftungsaufsicht aus dem Jahr 2001 knapp sechs Millionen Franken Schadenersatz leisten muss. Hinzu kommen Zinsen, sodass rund zehn Millionen Franken überwiesen werden müssen.

Stiftung einer Alleinerbin

Der Fall betrifft eine von einer Frau gegründeten und als Alleinerbin eingesetzte Stiftung. Nach dem Tod der Stifterin kamen bisher unbekannte Konten der Frau mit Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe auf, wie die Stiftungsaufsicht schrieb. Ein Mitglied des Stiftungsrates erhob Anspruch auf einen Teil des Geldes.

Die Stiftung holte sich einen Rechtsbeistand und dieser machte der Stiftungsaufsicht einen Vereinbarungsvorschlag: Ein Teil des Geldes sollte an die Stiftung und ein Teil an das Mitglied des Stiftungsrates gehen. Die Stiftungsaufsicht stimmte Ende 2001 zu.

Danach kamen aber Gerichte zum Schluss, dass das gesamte Geld der Stiftung zugestanden hätte, das Stiftungsratsmitglied hingegen keinen rechtmässigen Anspruch darauf hatte. Zwölf Millionen Franken betrage der der Stiftung entstandene Schaden.

Ausserordentlicher Vergleich

Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai, dass der Bund der Stiftung knapp sechs Millionen Franken Schadenersatz nebst Zins zu bezahlen hat, also rund zehn Millionen Franken. Ein Teil des Schadens war zuvor mit einem aussergerichtlichen Vergleich geregelt worden, wie dem online veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.

Die Stiftungsaufsicht beaufsichtigte Anfang 2023 insgesamt 5060 Stiftungen. Sie hat dafür zu sorgen, dass diese ihre Vermögen so einsetzen, wie es der in ihren Statuten festgelegte Zweck verlangt. Insgesamt gibt es knapp 14'000 klassische Stiftungen mit Sitz in der Schweiz.

SDA, gbi