Ausfuhr-Verbot wackeltBekommt die Ukraine doch bald Schweizer Waffen?
SDA, gbi
6.3.2023
Es ist eine heiss diskutierte Frage in Bern: Sollen andere Staaten Schweizer Kriegsmaterial weitergeben dürfen? Als Erstes befasst sich der Ständerat heute mit den Nichtausfuhr-Regeln.
SDA, gbi
06.03.2023, 13:34
06.03.2023, 14:42
SDA, gbi
Ob aus Deutschland, Dänemark oder Spanien: Der Bundesrat hat alle bisherigen Gesuche aus dem Ausland für die Weitergabe von Schweizer Waffen an die Ukraine abgewiesen. Er verwies dabei auf das geltende Kriegsmaterialgesetz, das eine Weitergabe verhindere. Doch nun steht im Parlament ein Kurswechsel zur Diskussion.
Geht es nach der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N), sollen in der Schweiz hergestellte Waffen künftig von anderen Ländern an kriegführende Staaten weitergegeben werden dürfen – jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. Der Ständerat diskutiert am Montagnachmittag eine entsprechende Motion.
Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in Fällen, in denen das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt wird – und namentlich im Fall des russisch-ukrainischen Kriegs – ausser Kraft gesetzt werden können. Als Kriterium soll gelten, dass die UNO-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit den Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot feststellt. Der Bundesrat soll eine Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial dennoch verhindern können, wenn dadurch ein «überwiegendes aussenpolitisches Interesse der Schweiz» gewahrt werde.
Eine Mehrheit der Nationalrats-Kommission ist der Meinung, «dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen muss». Einen Verstoss des Neutralitätsrechts sehen die Befürworter*innen nicht, da es sich nicht um direkte Waffenexporte in Kriegsgebiete handelt. Die Änderung am Kriegsmaterialgesetz soll dringlich in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2025 gelten.
Ständerats-Kommission bevorzugt eine andere Lösung
Die ständerätliche Kommission plädiert derweil für einen anderen Weg. Sie will die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhrerklärungen für bestimmte Länder, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, auf fünf Jahre befristen. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, auch Japan und die USA. Auch die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in ein Land, in dem Krieg herrscht, wäre möglich – sofern «dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht».
Die Mehrheit der Ständerats-Kommission ist der Ansicht, dass mit dieser Änderung die Probleme im Zusammenhang mit den Nichtwiederausfuhr-Erklärungen gelöst würden. Zugleich würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rüstungsindustrie stärken.
So fährt sich ein Leopard-Panzer
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