Ausweise Ab November neue Ausländerausweise

SDA

20.9.2019 - 11:06

Bald nicht mehr nötig: Hüllen für die heutigen Ausländerausweise aus Papier, die ab November durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt werden. (Archivbild)
Bald nicht mehr nötig: Hüllen für die heutigen Ausländerausweise aus Papier, die ab November durch Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Ausländerausweise werden ab dem 1. November nach und nach durch neue Ausweise im Kreditkartenformat ersetzt. Der Bund plant eine gestaffelte Einführung; bis Ende Juni 2021 sollen die betroffenen rund 1,8 Millionen Papier-Ausweise erneuert sein.

Der Bundesrat hat am Freitag die für die Umstellung nötigen Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neuen Ausweise sind nach Angaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht nur handlicher als die heutigen, sondern auch sicherer vor Fälschungen und moderner. Biometrische Daten enthalten sie nicht.

In der Vernehmlassung sei der neue Ausweis grossmehrheitlich positiv aufgenommen worden, schrieb das SEM. Einzelne kritische Voten habe es gegeben.

Diese betrafen Gebühren für die Datenerfassung, die Aufbewahrungsdauer der eingegebenen Daten und die finanziellen Folgen für die Kantone. Den Kantonen ist der Bund unter anderem mit einer Anpassung der kantonalen Höchstgebühren entgegengekommen.

Die neuen Ausweise gibt es ab 1. November gestaffelt nach Kanton. Ab dem 1. Juli 2021 werden in allen Kantonen nur noch neue Ausweise ausgestellt. Sie kommen später als zunächst geplant: Zu Beginn der Vernehmlassung war noch von einer Einführung zwischen 1. Juli 2019 und 1. Januar 2021 die Rede gewesen.

Einen Ausweis in Kreditkartenformat erhalten sollen EU- und Efta-Bürgerinnen und Bürger, Grenzgänger, erwerbstätige Familienmitglieder von Diplomaten, Asylsuchende während des Asylverfahrens und vorläufig Aufgenommene.

Auf Verordnungsstufe neu geregelt hat der Bundesrat Sanktionen für die Verletzung der Meldepflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, wenn sie in der Schweiz die Stelle wechseln. Wird der Wechsel nicht vor dem Stellenantritt der zuständigen Behörde gemeldet, werden bis zu 1000 Franken Busse fällig.

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