Neues System 74'000 Zürcher*innen müssen ihre Prämienverbilligung zurückzahlen

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5.6.2023

55'000 Zürcher Haushalte müssen ihre Prämienverbilligung wieder zurückzahlen. (Symbolbild)
55'000 Zürcher Haushalte müssen ihre Prämienverbilligung wieder zurückzahlen. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Schlechte Nachrichten für 74'000 Zürcher*innen. Sie müssen ihre bereits erhaltene Prämienverbilligung zurückzahlen. Grund dafür ist das 2021 neu eingeführte System zur individuellen Prämienverbilligung.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • 74'000 Zürcher*innen müssen erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen.
  • Es geht insgesamt um Prämienverbilligungen im Wert von 62 Millionen Franken.
  • Ein neues System zur individuellen Prämienverbilligung löst die Rückforderungen aus.
  • Doch es gibt auch Nachzahlungen. Rund 107'000 Zürcher*innen erhalten Geld zurück.

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Wer im Kanton Zürich in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, wird durch Prämienverbilligungen entlastet. Doch nun müssen 55'000 Zürcher Haushalte die bereits erhaltene Entlastung wieder berappen. 

Das betrifft insgesamt 74'000 Personen. Es geht insgesamt um Prämienverbilligungen im Wert von 62 Millionen Franken. Die Zahlen liegen dem «Tagesanzeiger» vor.

Prämienverbilligung zunächst provisorisch

Doch wie kommt es zu einer derartigen Rückzahl-Welle? Die Steuerbehörden haben jetzt die definitiven Schlussabrechnungen für das Jahr 2021. Diese werden der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich vorgelegt. Wenn das tatsächliche Einkommen über den Annahmen, die wegen alter Steuerdaten getroffen wurden, liegt, musst du die erhaltene Verbilligung zurückzahlen. 

Krankenkassenprämien steigen 2023 um 6,6 Prozent

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Die Krankenkassenprämien steigen 2023 um durchschnittlich 6,6 Prozent. Die mittlere Monatsprämien wird sich damit auf 334,70 Franken belaufen. Zurückzuführen ist das auf die Covid-19-Pandemie und die Nachholeffekte etwa durch verschobene Eingriffe.

27.09.2022

Das ist Prämienverbilligung

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden in der Schweiz Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder.

Der Kanton Zürich nutzt seit 2021 ein neues System zur Individuellen Prämienverbilligung. Dieses berechnet die Verbilligung tatsächlich individuell. Der Anspruch, den du hast, wird zunächst nur provisorisch verfügt.

Stellt sich heraus, dass du mehr oder weniger verdient hast als angenommen, wird eine Rück- oder Nachzahlung fällig. Die Berechnung der definitiven Summe dauerte bis Mai dieses Jahres. 

107'000 Zürcher*innen bekommen Geld zurück

Hast du weniger verdient, erhältst du eine Nachzahlung. Das betrifft nach dem neuen System rund 107'000 Personen in 63'000 Zürcher Haushalten. Es geht um Nachzahlungen im Wert von 47 Millionen Franken.

Zum «Tagesanzeiger» sagt die Sprecherin der Sozialversicherungsanstalt Zürich, Daniela Aloisi, dass rund drei Viertel der Fälle erledigt seien. Es habe «natürlich» gemischte Reaktionen gegeben. Wer eine Nachzahlung erhielt, habe sich gefreut. Wer eine Rückzahlung leisten muss, «reagierte häufig mit Unverständnis».