Krawalle in St. Gallen 650 statt 500 Wegweisungen und erneute Gewaltaufrufe

Von Julia Käser

7.4.2021

Am vergangenen Wochenende kam es in St. Gallen zu heftigen Ausschreitungen Hunderter Jugendlicher.
Am vergangenen Wochenende kam es in St. Gallen zu heftigen Ausschreitungen Hunderter Jugendlicher.
Keystone

Am Ostersonntag hat die St. Galler Stadtpolizei 650 Personen aus der Innenstadt weggewiesen – deutlich mehr als zuerst kommuniziert. Rekurse dagegen sind bis jetzt nur wenige eingegangen. 

Von Julia Käser

Um nach erneuten Gewaltaufrufen weitere Ausschreitungen zu verhindern, hat die St. Galler Stadtpolizei am vergangenen Sonntag durchgegriffen und Hunderte Personen weggewiesen. Die Rede war von rund 500 Wegweisungen, die für 30 Tage gelten. 

Nun hat die Polizei die Zahl der sogenannten Rayonverbote deutlich nach oben korrigiert: Nicht 500, sondern insgesamt 650 Personen seien  am Sonntag zwischen 18 und 1 Uhr weggewiesen worden.

Wie die Polizei bereits im Vorfeld angekündigt hatte, habe man vor Ort keine Zeit gehabt für längere Gespräche. Das liesse sich nun nachholen: «Personen, die Fragen zu Wegweisungen haben oder der Meinung sind, sie seien zu Unrecht verfügt worden, dürfen sich bei uns melden», sagt Stapo-Kommunikationsleiter Roman Kohler auf Anfrage. 

Bis Dienstagabend hätten von dieser Möglichkeit rund ein Dutzend Jugendliche Gebrauch gemacht und sich bei der Stadtpolizei gemeldet, wie Kohler angibt. Auch seien beim Kanton bereits erste Rekurse eingegangen. Die Zahl sei bis Dienstag aber im kleinen einstelligen Bereich geblieben – «weitere können natürlich folgen».

Klar ist: Personen, die gegen die Massnahme verstossen, haben mit juristischen Konsequenzen zu rechnen. «Wenn wir im Rahmen von Ausschreitungen oder Gewaltaufrufen Personen kontrollieren und feststellen, dass diesen eine Wegweisung verfügt wurde, werden sie zur Anzeige gebracht», sagt Kohler.

Es gehe jedoch nicht darum, Betroffene vom Schulbesuch oder von der Arbeit abzuhalten. Aus besagten Gründen darf man sich in St. Gallen aufhalten. Das wird laut Kohler denn auch nicht überprüft, solange für den besagten Zeitpunkt kein weiterer Gewaltaufruf vorliegt. Aber: «Wenn nun für kommenden Freitagabend wieder zu Gewalt aufgerufen wird, darf man sich dann nicht in die Stadt begeben.»

Für kommenden Freitag, 9. April, kursieren laut der Stapo bereits wieder entsprechende Aufrufe.