Winterthur 28-Jähriger soll 1-jährigen Sohn seiner Freundin getötet haben

SDA/phi

8.9.2023 - 16:11

Das Winterthurer Bezirksgericht muss sich am 13. September mit einem Fall befassen, der fassungslos macht.
Das Winterthurer Bezirksgericht muss sich am 13. September mit einem Fall befassen, der fassungslos macht.
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In Winterthur beginnt am 13. September der Prozess gegen einen 28-jährigen Deutschen, der 2021 den nur 20 Monate alten Sohn seiner Freundin brutal misshandelt und getötet haben soll.

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  • Ein 28-jähriger Deutscher steht in Winterthur vor Gericht, weil er den Sohn seiner Partnerin getötet haben soll.
  • Der Mann soll das Kind so schwer geschlagen und geschüttelt haben, dass es schliesslich an einem Schädel-Hirn-Trauma verstarb.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren.

Ein 28-jähriger Handwerker soll im Frühling 2021 in Winterthur den knapp zwei Jahre alten Sohn seiner Freundin so schwer misshandelt haben, dass dieser an den Folgen starb. Vor Gericht droht dem Beschuldigten eine langjährige Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft will den Deutschen für 15 Jahre ins Gefängnis schicken. Nach Verbüssung der Strafe soll er die Schweiz für 15 Jahre verlassen müssen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Die Verhandlung findet am 13. September am Bezirksgericht statt.

Die neun Seiten umfassende Anklageschrift schildert das Grauen vom Frühling 2021 in gewohnt sachlichen Worten. Die Vorfälle ereigneten sich jeweils dann, wenn die Mutter des 20 Monate alten Knaben aus dem Haus war und der Beschuldigte auf das Kleinkind aufpassen sollte.

Über Wochen hinweg gequält

Die erste dokumentierte Gewalttat fand am 1. Mai 2021 statt. Der Mann soll das Kind mit einem nicht bekannten Gegenstand ins Gesicht geschlagen haben – ohne dass dieses dabei gravierende Schäden davontrug. Weil die Wahrscheinlichkeit aber vorhanden war, wertet die Anklage den Vorfall als versuchte schwere Körperverletzung.

Nach mehreren anderen unterschiedlich schweren Attacken kam es laut Anklage zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni 2021 zu einer folgenschweren Misshandlung, die das Kind knapp zwei Wochen später das Leben kostete. Der Angeklagte soll das Kind so stark geschüttelt haben, dass es später an einem Schädel-Hirn-Trauma starb. 

Das Kind konnte nur noch krabbeln

Das Motiv für die Tat war gemäss Staatsanwaltschaft geradezu lapidar: Das Kind sei dem Beschuldigten lästig geworden, weil es häufig bei seiner Mutter – also seiner Freundin – im Bett schlief, und er es immer wieder betreuen musste.

Zur Rolle der Mutter macht die Anklageschrift keine Angaben. Es bleibt deshalb offen, ob sie Verdacht schöpfte oder auf irgendeine Art versuchte, dem Kind zu helfen.

Laut Anklage konnte der Bub wegen einer Verletzung plötzlich nicht mehr gehen, sondern krabbelte nur noch. Davon abgesehen sollen die Verletzungen von aussen jedoch kaum erkennbar gewesen sein.

Neben den Gewalttaten gegenüber dem Kind werden dem Mann zudem Drogendelikte vorgeworfen. So soll er zusammen mit seiner Partnerin rund ein bis zwei Gramm Cannabis täglich konsumiert haben. Gemeinsam sollen sie zudem einige Hundert Gramm davon verkauft haben.