Happiger Betrag 2,7 Millionen Franken: Blocher fordert nun doch seine Rente ein

tafi

3.7.2020

Alt -Bundesrat Christoph Blocher, hier an der Albisgüetli-Tagung in Zürich am 17. Januar 2020, will nun doch seine Rente vom Bund.
Alt -Bundesrat Christoph Blocher, hier an der Albisgüetli-Tagung in Zürich am 17. Januar 2020, will nun doch seine Rente vom Bund.
KEYSTONE/Walter Bieri

Christoph Blocher will doch nicht auf seine Bundesratsrente verzichten. Der ehemalige SVP-Chef macht rückwirkend Forderungen seit 2007 geltend. Es geht um 2,7 Millionen Franken.

Der heute 79-jährige Christop Blocher war von 2003 bis 2007 Bundesrat. Nach seiner Abwahl hatte er erklärt, auf die ihm zustehenden Ruhegehälter zu verzichten, immerhin 225'000 Franken im Jahr. Doch nun soll er seinen Anspruch doch geltend machen, berichtet die «Schweiz am Wochenende» unter Berufung auf eine sichere Quelle.

Demnach fordere Blocher die gesamte Summe ein: 2,7 Millionen Franken. Die hohe Summe kommt zustande, weil Bundesräte nach mindestens vier Amtsjahren eine lebenslange Rente beziehen, die der Hälfte eines Bundesratslohns entspricht. Der SVP-Übervater habe den Sachverhalt auf Anfrage der Zeitung bestätigt, aber nicht weiter kommentiert.

Heikle Forderung

Die umstrittene Ruhegehalts-Regelung des Bundes wurde von Blocher selbst immer wieder kritisiert, vor allem weil der Bund dafür eine eigene Kasse unterhält, in die weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer einzahlen. Auch die Höhe der Bundesrats-Rente fand Blocher unangemessen und forderte eine Halbierung.



Blocher, der selbst Milliardär ist und dessen Familie zu den zehn reichsten der Schweiz gehört, hatte nach dem Ende seiner Bundesratszeit, freiwillig auf das Ruhegehalt verzichtet. Dass er es nun auch rückwirkend einfordert, gilt als heikel.

Aus einer Stellungnahme der Bundeskanzlei zitiert die «Schweiz am Sonntag» wie folgt: «Generell können wir sagen, dass bisher noch nie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt wurden. Weder das Gesetz noch die Verordnung äussern sich zur Frage eines rückwirkenden Bezugs. Solche Rechts­ansprüche müssen im konkreten Fall durch Auslegung festgestellt werden.»

Bundesrat will Zahlung vermeiden

Man wolle gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement klären, «wie diese rechtliche Unklarheit behoben werden könnte, sodass Ruhegehälter nicht rückwirkend bezogen werden können.» Eine allfällig notwendig werdende Anpassung von Verordnungen und Gesetzen würde der Bundesrat dem Parlament in einer Botschaft unterbreiten.

Eine rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern will der Bundesrat offenbar vermeiden. Dass Christoph Blocher die geforderten 2,7 Millionen Franken überwiesen bekommt, ist keineswegs ausgemacht. Dass der Milliardär das Geld nun überhaupt benötigt, könnte laut «Schweiz am Sonntag» an Rezessions-bedingten Liquiditätsengpässen liegen. Blochers Vermögen besteht aus Immobilien und Firmenanteilen, die er nicht verkaufen möchte, um fällige Vermögenssteuern zahlen zu können.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach einer ersten Kurzmeldung ergänzt und ausgebaut.

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