AHV-Reform Bundesrat Berset lanciert Kampagne für höheres Frauenrentenalter

27.6.2022

Bundesrat Alain Berset hat die Kampagne des Bundesrates für die AHV-Reform gestartet. Rentenalter 65 für Frauen und eine höhere Mehrwertsteuer sind Teil der Vorlage, die am 25. September an die Urne kommt.

Die Babyboomer-Generation kommt ins Pensionsalter, und die Menschen leben immer länger. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt schneller als jene der Erwerbstätigen, die AHV-Beiträge einzahlen. In den nächsten zehn Jahren benötigt die AHV deshalb zusätzliche 18,5 Milliarden Franken, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Renten für zehn Jahre sichern

Mit der Reform der AHV und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer seien die Renten für zehn Jahre gesichert, und dies auf dem heutigen Niveau, schriebt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Montag.

Die von Bundesrat und Parlament beschlossene und von einem linken Komitee mit einem Referendum bekämpfte AHV-Reform ist laut BSV ein ausgewogener Kompromiss. Je länger mit einer Reform gewartet werde, desto teurer werde die Stabilisierung des Vorsorgewerks für nächste Generationen.

Zusätzliche Mittel soll die AHV im Wesentlichen durch zwei Massnahmen erhalten: das Frauenrentenalter von 65 statt wie heute 64 Jahren sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Frauen der neun Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der Reform als erste in Rente gehen und deshalb länger arbeiten müssen, erhalten einen Ausgleich.

Ausgleich für neun Jahrgänge

Tritt die Reform 2024 in Kraft, sind das die Jahrgänge 1961 bis 1969, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt. Gehen diese Frauen nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie lebenslang einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente, abgestuft nach Jahrgang und Lohnniveau.

Gehen die Frauen der neun Jahrgänge hingegen frühzeitig in den Ruhestand, erhalten sie zwar keinen Zuschlag. Ihnen wird aber die Rente weniger stark gekürzt. Die Massnahmen seien sozial abgestuft, schreibt das BSV. Wer vor der Pensionierung wenig Lohn gehabt habe, profitiere am meisten vom Ausgleich.

Ein flexibleres Rentenalter ist ein weiteres Element der AHV-Reform. Im Alter von 63 bis 70 Jahren soll die Rente ab jedem beliebigen Monat bezogen werden können - Frauen der Übergangsjahrgänge sollen dies ab 62 tun können. Auch eine Teilrente wird neu möglich. Diese Flexibilisierung soll es auch für die zweite Säule geben.

Wer nach dem Erreichen des Referenzalters einer Erwerbsarbeit nachgeht und AHV-Beiträge einzahlt, kann seine Rente damit aufbessern, bis er oder sie die Maximalrente erreicht. Dieser Anreiz soll laut BSV dazu beitragen, Lücken in der Vorsorge zu stopfen. Die Wirtschaft wiederum soll damit zu gefragten Fachleuten kommen.

Höhere Mehrwertsteuer

Um der AHV mehr Luft zu verschaffen, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Beim Normalsatz beträgt der Aufschlag 0,4 Prozentpunkte, bei den reduzierten Sätze je 0,1 Prozentpunkte. Mit den Massnahmen bei der AHV und der Erhöhung der Mehrwertsteuer hat die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 17,3 Milliarden Franken mehr zur Verfügung.

Das BSV hat errechnet, dass dann noch eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken bleibt. Den Auftrag für eine nächste Revision hat das Parlament mit einer Motion bereits erteilt. Diese Vorlage soll den Zeitraum 2030 bis 2040 umfassen; der Bundesrat erklärte sich einverstanden.