Corona-Risikoländer Das müssen Sie über die neuen Regeln des Bundesrats wissen

Von Jennifer Furer

7.8.2020

Für die Regelung der Einreise sind in der Schweiz zwei Ämter zuständig: das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration.
Für die Regelung der Einreise sind in der Schweiz zwei Ämter zuständig: das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration.
Keystone

Der Bund führt zwei Listen, welche die Einreise in die Schweiz zu Coronazeiten regeln. Diese zu entschlüsseln, ist nicht ganz einfach. «Bluewin» erklärt die wichtigsten Punkte.

In welches Land darf ich reisen, ohne in Quarantäne zu müssen? Welche Touristen dürfen in die Schweiz kommen und welche nicht – und vor allem warum? Solche Fragen regelt der Bund mittels zweier Listen, die von zwei Bundesämtern geführt werden: dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Migration (SEM).

In dieser Woche wurden beide Listen aktualisiert – und sie treten beide diesen Samstag in Kraft. «Bluewin» schafft Klarheit und erklärt, was genau auf welcher Liste steht und warum überhaupt zwei Listen geführt werden.

Die Liste des BAG

Die Liste des BAG führt jene Länder auf, bei denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko gilt. Schweizerinnen und Schweizer, die in diese Gebiete reisen, müssen nach ihrer Rückkehr zehn Tage in Quarantäne.

In dieser Bildstrecke sehen Sie die Länder, für die aktuell eine Quarantänepflicht gilt:

Die Liste des SEM

Nebst der Liste des BAG führt auch das SEM eine Liste. Dieser ist zu entnehmen, für welche Länder ein komplettes Einreiseverbot in die Schweiz gilt und für welche nicht. Schweizerinnen und Schweizer sind von dieser Liste nicht direkt betroffen, weil sie jederzeit einreisen dürfen. Vielmehr hat die Liste für Menschen ohne Schweizer Pass eine Bedeutung – Geschäftsreisende oder Touristinnen etwa.

So gilt für alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums derzeit grundsätzlich ein Einreiseverbot in die Schweiz. Ausnahmen bilden derzeit folgende Länder:

Andorra, Australien, Bulgarien, Georgien, Heiliger Stuhl, Irland, Japan, Kanada, Südkorea, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, Ruanda, Rumänien, San Marino, Thailand, Tunesien, Uruguay und Zypern.

Das Zusammenspiel beider Listen

Um ein Beispiel zu nennen: Ein Tourist aus Marokko darf derzeit in die Schweiz einreisen. Er muss auch nicht in Quarantäne, weil Marokko nicht auf der Liste des BAG erfasst ist. Anders eine Touristin aus Rumänien. Sie darf zwar in die Schweiz einreisen, muss aber in Quarantäne, weil das BAG Rumänien als Risikoland führt.

Lukas Rieder vom SEM fasst zusammen: «Die beiden Listen betreffen also verschiedene Dinge. Das SEM regelt die Einreise, also ob jemand überhaupt ins Land einreisen darf. Das BAG regelt, aus welchen Ländern man in Quarantäne muss.» Die Kriterien für eine Aufnahme auf eine der beiden Listen seien ebenso verschieden.

Eine berechtigte Frage ist nun, warum das Ganze nicht übersichtlich auf einer Liste geregelt ist. Dazu sagt Rieder: «Denken Sie zum Beispiel daran, dass so sichergestellt ist, dass Personen in Quarantäne müssen, die aufgrund von Ausnahmebestimmungen gemäss SEM einreisen dürfen.»

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Rumänien beispielsweise ist sowohl auf der BAG (Quarantäne-Liste) als auch auf der SEM-Liste (Einreise erlaubt) erfasst. Warum? Kommen die Ämter auf unterschiedliche Einschätzungen bei der Frage, ob diese Länder Risikoländer sind? Nein.

Rumänien ist wie Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern ein EU-Mitgliedstaat, der nicht – oder noch nicht – vollständig dem Schengen-Raum angehört.

«Im Beispiel von Rumänien ist die Einreise erlaubt, weil es sich um einen EU-Staat handelt und im EU-Raum seit dem 15. Juni die vollständige Reisefreiheit gilt», sagt Rieder. «Jedoch, und hier kommt das BAG ins Spiel, ist dort ein erhöhtes Ansteckungsrisiko gegeben. Deswegen wird für Einreisende aus Rumänien eine Quarantäne angeordnet.» Das sei eine eigenständige Handhabe der Schweizer Behörden.

Die zwei Listen seien zudem sinnvoll, weil so Härtefälle geregelt werden können. Soll heissen: Eine Person beispielsweise aus Brasilien darf einreisen, wenn ihr Partner in der Schweiz lebt (SEM-Härtefall-Ausnahme), aber muss trotzdem in Quarantäne (BAG-Risiko-Bewertung).



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