Sexuelle BelästigungGoogle-Mutter akzeptiert Vergleich bei Anlegerklagen zu Nötigungsvorwürfen
dpa/dj
28.9.2020
Google-Mutter Alphabet hatte Führungskräften trotz schwerer Vorwürfe fette Abfindungen gezahlt. Das wird jetzt nochmal teuer.
Der US-Internetriese Alphabet will Aktionärsklagen wegen seines umstrittenen Umgangs mit Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens durch frühere Führungskräfte mit einem Vergleich beilegen. Der Google-Mutterkonzern verpflichtet sich dabei unter anderem, sein Management künftig besser zu beaufsichtigen und stärker zu massregeln sowie 310 Millionen Dollar (287 Millionen Franken) in Initiativen für mehr Fairness und Gleichberechtigung im Unternehmen zu investieren. Das geht aus Dokumenten hervor, die das zuständige Gericht im kalifornischen Santa Clara am Freitag veröffentlichte.
Der Konzern war im Zuge von Berichten über Sexismus, Rassismus und Machtmissbrauch durch Führungskräfte stark in die Kritik geraten. 2018 protestierten Tausende Google-Mitarbeiter, nachdem Recherchen der «New York Times» den Konzern erschüttert hatten. Die Zeitung hatte geschrieben, Google habe Andy Rubin — den Kopf hinter dem Android-Betriebssystem — bei seinem Abgang 2014 trotz schwerwiegender Vorwürfe sexueller Nötigung mit lobenden Worten und einer rund 90 Millionen Dollar schweren Abfindung verabschiedet. Google soll auch über zwei weitere Führungskräfte schützend die Hand gehalten haben.
«Verschwendung von Firmenvermögen»
Anfang 2019 folgten Klagen von Aktionären wegen angeblichen Aufsichtsversagens im Konzern. Die Verantwortlichen im Verwaltungsrat hätten ihre Amtspflichten verletzt und sexuelles Fehlverhalten vertuscht. Zudem sei es durch die hohe Abfindung zu unrechtmässiger Bereicherung und der Verschwendung von Firmenvermögen gekommen.
Alphabet betraute vor rund einem Jahr einen Sonderausschuss unabhängiger Direktoren und eine Anwaltskanzlei mit den Vorfällen. Dieses «Special Litigation Committee» befürwortete den Vergleich nun und forderte den zuständigen Richter Brian C. Walsh auf, bei einer Anhörung am 22. Oktober seine vorläufige Zustimmung zu geben.