Vorschlag des Bundesrats Google und Co. sollen für journalistische Inhalte bezahlen

SDA/uri

24.5.2023 - 11:02

Alphabet-CEO Sundar Pichai im Mai 2023: Google und Co. sollen angezeigte journalistische Inhalte künftig vergüten müssen. 
Alphabet-CEO Sundar Pichai im Mai 2023: Google und Co. sollen angezeigte journalistische Inhalte künftig vergüten müssen. 
Bild: Keystone

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. Grosse Online-Dienste sollen demnach künftig für die Nutzung journalistischer Inhalte zur Kasse gebeten werden.

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  • Für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste sollen Medienunternehmen nach dem Willen des Bundesrats künftig eine Vergütung erhalten.
  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am Mittwoch eröffnet.
  • Vergütungspflichtig wären nach dem Gesetzesentwurf Portale, die mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen.

Zeigt eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, soll der Online-Dienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum sogenannten Leistungsschutzrecht eröffnet.

Kern der Vorlage soll sein, dass grosse Medien, die mit Inhalten anderer Geld verdienen, die Arbeit von Journalisten und Verlegern entlohnen müssen.

Vergütungspflichtig wären grössere Portale

Vergütungspflichtig wären gemäss Gesetzesentwurf ausschliesslich Portale, die eine durchschnittliche Zahl von Usern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen – derzeit wären das etwa 900'000 Nutzerinnen und Nutzer.

Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Medienvorlagen durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Er stellt dazu zwei Varianten zur Debatte.

Für die Internetnutzerinnen und -nutzer sollen die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Die Mehreinnahmen für die Medien lassen sich laut dem Bundesrat noch nicht abschätzen.