Vorschlag des BundesratsGoogle und Co. sollen für journalistische Inhalte bezahlen
SDA/uri
24.5.2023 - 11:02
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes eröffnet. Grosse Online-Dienste sollen demnach künftig für die Nutzung journalistischer Inhalte zur Kasse gebeten werden.
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24.05.2023, 11:02
24.05.2023, 11:32
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Für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste sollen Medienunternehmen nach dem Willen des Bundesrats künftig eine Vergütung erhalten.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am Mittwoch eröffnet.
Vergütungspflichtig wären nach dem Gesetzesentwurf Portale, die mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen.
Vergütungspflichtig wären gemäss Gesetzesentwurf ausschliesslich Portale, die eine durchschnittliche Zahl von Usern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen – derzeit wären das etwa 900'000 Nutzerinnen und Nutzer.
Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Medienvorlagen durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Er stellt dazu zwei Varianten zur Debatte.
Für die Internetnutzerinnen und -nutzer sollen die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Die Mehreinnahmen für die Medien lassen sich laut dem Bundesrat noch nicht abschätzen.