Zentralschweiz Schwyzer Regierung lehnt kommunales Ausländerstimmrecht ab

we, sda

1.12.2022 - 09:05

Die Schwyzer Regierung will das Wahl- und Abstimmungsrecht auch künftig an das Bürgerrecht koppeln. (Archivbild)
Die Schwyzer Regierung will das Wahl- und Abstimmungsrecht auch künftig an das Bürgerrecht koppeln. (Archivbild)
Keystone

Schwyzer Bezirke und Gemeinden sollen nicht die Möglichkeit erhalten, ein kommunales Ausländerstimmrecht einzuführen. Der Regierungsrat lehnt eine entsprechende SP-Motion ab, welche das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeinde- und Bezirksebene für Personen mit Niederlassungsbewilligung fordert.

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Der Erhalt politischer Rechte solle weiterhin über den Weg der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung erfolgen, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Sie ist der Ansicht, dass das in der Kantonsverfassung verankerte einheitliche Stimm- und Wahlrecht auf Stufe Bund, Kanton und Bezirk/Gemeinde beibehalten werden soll.

Die staatspolitische Teilhabe soll laut der Regierung weiterhin denjenigen Personen vorbehalten bleiben, die sich «langfristig in der Schweiz niederlassen» und «ausreichend in die Gesellschaft integriert seien».

Die Motionäre fordern die Regierung auf, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit Einwohnergemeinden und Bezirke das Stimm- und Wahlrecht in kommunaler Angelegenheiten für volljährige Niedergelassenen mit C-Ausweis einführen können.

Die Einbürgerung in der Schweiz sei ein langwieriger Prozess, heisst es in der Motion. Mindestens zehn Jahre müssten Personen ohne Schweizer Pass in der Regel darauf warten, bis sie diesen wichtigen Schritt im Integrationsprozess machen können. Alleine im Kanton Schwyz seien es zehntausende von Menschen, die oftmals in der Schweiz geboren und aufgewachsen seien und dennoch über keinerlei politischen Rechte verfügten.