Der Internationale Strafgerichtshof will sich auch Cyberangriffen annehmen. Das kündigte Chefankläger Karim Khan in einem Aufsatz an. «Die Cyberkriegsführung findet nicht im Abstrakten statt, sondern kann das Leben von Menschen beeinflussen», schreibt Khan.
Er nennt als mögliche Cyber-Kriegsverbrechen etwa Angriffe auf Spitäler oder Stromkraftwerke, berichtet «Wired». Bei schwerwiegenden Vorfällen sei hier eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich.
Russland startete Vielzahl von Cyberattacken
Khan benennt keine konkreten Konflikte, aber natürlich dürfte die Ankündigung im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gesehen werden. Hier hat der Internationale Strafgerichtshof bereits Haftbefehle gegen den russischen Machthaber Wladimir Putin und die «Kinderrechtsbeauftragte» Marija Alexejewna Lwowa-Belowa erlassen.
Russland hat wiederholt etwa die ukrainische Stromversorgung mit Cyberattacken angegriffen, wobei die erfolgreichsten Angriffe noch vor der Eskalation des Konflikts im Februar 2022 stattfanden. So legte die Malware Notpetya 2017 eine Vielzahl von ukrainischen Unternehmen und Einrichtungen lahm und sorgte für Blackouts.