Kreisgericht St. Gallen Mann klingelt wegen Rauchgestanks – dann eskaliert der Nachbarschaftsstreit

zis

7.5.2024

Der Mann klingelte an der Tür seiner Nachbarin: Danach kam es zur Anzeige. (Symbolbild)
Der Mann klingelte an der Tür seiner Nachbarin: Danach kam es zur Anzeige. (Symbolbild)
imago/Panthermedia

Ein 77-jähriger Mann klingelte bei seiner Nachbarin, um sich über den Rauchgestank zu beschweren. Danach kam es zu einem Nachbarschaftsstreit, der vor Gericht endete. 

zis

7.5.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Frau zeigte ihren Nachbarn an. 
  • Dieser soll sie in einem Nachbarschaftsstreit gestossen haben.
  • Vor Gericht wurde der Mann jetzt freigesprochen.

Vor dem Kreisgericht St.Gallen wurde ein 77-jähriger Mann von den Vorwürfen der Tätlichkeit und des Hausfriedensbruchs freigesprochen, nachdem er sich erfolgreich gegen einen Strafbefehl gewehrt hatte. Die Anzeige wurde von seiner Nachbarin eingereicht, die behauptete, er habe sie nach einem Streit gestossen.

Der Mann soll bei ihr an der Tür geklingelt und sie dann gestossen haben, behauptete die Frau. Anschliessend sei er in ihre Wohnung eingetreten. Die Frau gab zwei Zeugen an, die den Vorfall mitbekommen hätten. Einer der Männer bestätigte ihre Aussagen, wie die «Zuger Zeitung» berichtet. 

Der Angeklagte wies die Vorwürfe vehement zurück und erklärte, dass er lediglich wegen des Rauchgeruchs bei seiner Nachbarin geklingelt habe. Er habe weder die Frau gestossen noch sei er in ihre Wohnung eingetreten.

Mann freigesprochen

Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhob er deshalb Einspruch und betonte seine Unschuld vor Gericht. Das Kreisgericht befragte weitere Zeugen, darunter eine andere Nachbarin, die einen Streit zwischen den beiden gehört hatte. Sie berichtete von negativen Erfahrungen mit der Klägerin und Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit.

Das Gericht stellte fest, dass die Beweislage zugunsten des Angeklagten sprach. Es sei unwahrscheinlich, dass die angeblichen Zeugen in der Wohnung nichts unternommen hätten, wenn tatsächlich eine Tätlichkeit stattgefunden hätte. Somit wurde der Mann von allen Anschuldigungen freigesprochen.