Steuern Schaffhauser Kantonsrat will keinen Steuerbonus für Vollzeitarbeit

leph, sda

13.5.2024 - 11:41

Die FDP forderte im Schaffhauser Kantonsrat vergeblich einen Steuerabzug für Personen mit einem hohen Arbeitspensum. (Symbolbild)
Die FDP forderte im Schaffhauser Kantonsrat vergeblich einen Steuerabzug für Personen mit einem hohen Arbeitspensum. (Symbolbild)
Keystone

Der Schaffhauser Kantonsrat hat einen Vorstoss der FDP für einen Steuerbonus für hohe Arbeitspensen abgelehnt. Mit der Massnahme hätte nach Ansicht der FDP unter anderem der Fachkräftemangel bekämpft werden sollen.

13.5.2024 - 11:41

Der Kantonsrat hat das Postulat am Montag mit 30 zu 23 Stimmen bei 3 Enthaltungen nach einer längeren Debatte abgelehnt. Unterstützt wurde der Vorstoss von der FDP und Teilen der SVP/EDU-Fraktion. Der Regierungsrat war aufgrund rechtlicher Bedenken gegen den Vorstoss.

«Wenn man Vollzeit arbeitet, ist man einfach der Depp», sagte Erstunterzeichner Severin Brüngger (FDP, Schaffhausen). Wer sein Arbeitspensum erhöhe, rutsche in eine höhere Steuerprogression. Dieser negative Anreiz führe dazu, dass vor allem Personen mit höheren Einkommen ihr Pensum bewusst tief halten würden.

In Extremfällen würden Pensen sogar bewusst so tief gehalten, damit man noch von Prämienverbilligung und vergünstigten Kita-Tarifen profitieren könne. Abhilfe schaffen sollte gemäss den Befürwortern des Postulats ein neuer Abzug vom steuerbaren Einkommen.

Wer beispielsweise mehr als 70 Prozent arbeitet, hätte einen abgestuften, fixen Betrag vom Einkommen abziehen können. Die Steuerprogression wäre dadurch grundsätzlich erhalten geblieben.

Gegner warnten vor Bürokratie

Gegnerinnen und Gegner des Vorstosses warnten unter anderem vor unverhältnismässiger Bürokratie bei der Umsetzung. Zudem bezweifelten sie, dass sich damit der Fachkräftemangel bekämpfen liesse.

Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) sagte, dass der im Postulat vorgeschlagene Abzug rechtlich gar nicht zulässig sei. Der Regierungsrat prüfe stattdessen aktuell die Erhöhung des Zweiverdiener-Abzugs. Dies sei rechtlich problemlos möglich und würde ebenfalls einen Anreiz setzen, tiefe Arbeitspensen zu erhöhen.

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