Grosser Rat BS Basler Grosser Rat stimmt 300-Millionen-Darlehen für Unispital zu

dosp, sda

16.5.2024 - 11:54

Diese Visualisierung zeigt das künftige Klinikum 2 des Universitätsspitals.
Diese Visualisierung zeigt das künftige Klinikum 2 des Universitätsspitals.
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat am Donnerstag das von der Regierung beantragte 300-Millionen-Darlehen für die Neubauprojekte des Universitätsspitals Basel genehmigt. Der Rat folgte damit seinen vorberatenden Kommissionen und schlug die Einwände der Privatspital-Vereinigung in den Wind.

Das Darlehen wurde mit 87 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen bewilligt.

Zur finanziellen Absicherung der umfassenden Neubaupläne will die Regierung dem Universitätsspital Basel ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 300 Millionen Franken gewähren. Auf 1,7 Milliarden werden die Kosten für den Ersatzbau des Klinikums 2 und den Neubau des Klinikums 3 geschätzt. Das Spital muss hierfür 900 Millionen Franken an Fremdkapital aufnehmen.

Die Regierung beantragte zudem, das Darlehen bei Bedarf teilweise oder ganz in Eigenkapital umwandeln zu können. Dies geschehe im Sinne einer Risikoabsicherung, sollte das Universitätsspital zu einem späteren Zeitpunkt in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Finanzkommission (FK) sowie die mitberichtende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) stellten sich hinter das beantragte Darlehen. Die FK wehrte sich aber im Gegensatz zur GSK gegen den Antrag der Regierung, die Exekutive zu ermächtigen, das Darlehen in Eigenregie Eigenkapital umwandeln zu können. Diese Ermächtigung solle in den Händen des Grossen Rats sein.

Der Grosse Rat entschied sich mit 64 zu 23 Stimmen bei einer Enthaltung für die Variante seiner Finanzkommission.

Einwände der Privatspitäler in den Wind geschlagen

Die Kommissionen hatten in ihren Berichten die Einwände der Vereinigung der Basler Privatspitäler in den Wind geschlagen. Die Vereinigung hatte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagte, dass für ein solches Darlehen die gesetzliche Grundlage fehle. Dies war bereits vom Gesundheitsdepartement vehement in Abrede gestellt worden

Aus Sicht der Kommissionen sind die Rahmenbedingungen für öffentliche Universitätsspitäler und Privatspitäler grundsätzlich nicht identisch. So müssen Privatspitäler beispielsweise nicht alle Leistungen erbringen und auch nicht in Lehre und Forschung tätig sein. Sie können zudem Patientinnen und Patienten an das Universitätsspital verweisen, welches hingegen alle Patientinnen und Patienten aufnehmen muss.

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) wies darauf hin, dass auch ein Privatspital im Notfall einen Antrag auf ein Darlehen stellen könne. Voraussetzung aber sei, dass das Spital versorgungsrelevant sei.

Finanzielle Risiken bei den teuren Bauprojekten

In der Debatte wiesen mehrere Fraktionssprecherinnen und -sprecher auf die finanziellen Risiken hin, die nicht nur in der Gesundheitsregion Basel mit den teuren Bauvorhaben verbunden sind. Man war sich aber von der SVP bis zur Basta einig, dass Basel ein Zentrumsspital dieser Grösse zur Verfügung stellen müsse.

Der Spatenstich für das Klinikum 2 erfolgte bereits im Januar 2024. Die erste 150-Millionen-Tranche des Darlehens könnte daher zeitnah ausgelöst werden. Den Bebauungsplan für das Klinikum 3 hat der Grosse Rat hingegen noch nicht bewilligt. Das Spital wurde mit einer erneuten Evaluation des Projekts beauftragt.

Verzicht auf gerichtliche Überprüfung

Die Basler Privatspitäler-Vereinigung hat in einer Stellungnahme nach der Grossratsdebatte mitgeteilt, dass sie auf die angekündigte gerichtliche Überprüfung der Gewährung des Darlehens verzichten werde. Massgebend für diesen Entscheid sei die Tatsache, dass das Parlament die vom Regierungsrat beantragte Kompetenz zur Wandlung des Darlehens in Eigenkapital abgelehnt habe.

Positiv zur Kenntnis genommen worden sei überdies, dass im Fall grösserer finanzieller Schwierigkeiten auch die Vergabe entsprechender Kredite an Privatspitäler ernsthaft geprüft werden könnte.

dosp, sda