Millionenbetrug, Sexualdelikte, BestechungMonsterprozess gegen Hells-Angels-Mitglied beginnt in Basel
dosp, sda
13.5.2024 - 06:07
Ein mutmasslich hohes Mitglied der Hells Angels muss sich ab dem heutigen Montag vor dem Basler Strafgericht für eine ganze Reihe von Straftaten verantworten.
13.05.2024, 06:07
13.05.2024, 12:06
SDA
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Ein mutmasslich hohes Mitglied der Hells Angels muss sich ab dem heutigen Montag vor dem Basler Strafgericht für eine ganze Reihe von Straftaten verantworten.
Unter anderem werden ihm bandenmässiger Betrug und Geldwäscherei in Millionenhöhe, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Bestechung von Gefängnis-Aufsehern vorgeworfen.
Mitangeklagt ist ein Paar aus dem benachbarten Elsass, das im Dienste der Securitas AG als Aufsichtspersonal im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gedient hat.
Unter anderem werden ihm bandenmässiger Betrug und Geldwäscherei in Millionenhöhe, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Bestechung von Gefängnis-Aufsehern vorgeworfen. Mitangeklagt ist ein Paar aus dem benachbarten Elsass, das im Dienste der Securitas AG als Aufsichtspersonal im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof gedient hat. Dort soll die 28-jährige Aufseherin mit dem Hauptangeklagten gegen Bezahlung wiederholt sexuelle Handlungen vollzogen haben, während der 29-jährige Mann unter anderem Mobiltelefone in die Zelle geschmuggelt und kriminelle Kurierdienste erledigt haben soll.
Beim Hauptangeklagten, einem 36-jährigen in Basel geborenen Türken, listet die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft einen umfangreichen Katalog von Straftatbeständen auf: Unter anderem geht es um gewerbs- und bandenmässige Geldwäscherei, gewerbs- und bandenmässigen Betrug, mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie, Urkundenfälschung, Bestechung, Fälschung von Ausweisen sowie Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz.
Gemäss Anklageschrift hat der Beschuldigte seit seiner Jugend Delikte begangen, die mehrere einschlägige Vorstrafen zur Folge hatten. Er habe über ein weitreichendes Netzwerk in der Türkei und auch hierzulande verfügt, das er für Verbrechen verschiedenster Art genutzt habe. Seine hohen Stellungen bei den Hells Angels in der Türkei und in Basel hätten ihm geholfen, eine nachdrückliche Drohgebärde aufzubauen, heisst es.
Im Zentrum des Strafverfahrens liegt gemäss Anklageschrift der gross angelegte Anlagebetrug und Geldwäscherei. So soll der Beschuldigte an Betrugshandlungen in der Höhe von 3,6 Millionen Euro involviert und massgebend für die Wäsche dieser Gelder verantwortlich gewesen sein. In diesen Fällen ging es darum, mit Scheinfirmen potenzielle Anleger übers Ohr zu hauen.
Bei der ihm zur Last gelegten Organisation von illegalem Geldspiel habe der Beschuldigte in einer hierarchisch übergeordneten Stellung gehandelt, heisst es in der Anklageschrift, die stattliche 52 Seiten umfasst. Das Strafverfahren sei weit über den üblichen Rahmen von Ermittlungs- und Untersuchungshandlungen hinausgegangen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Des Weiteren sind in der Anklageschrift mehrere Sexualdelikte aufgeführt. So soll der Beschuldigte ein 14-jähriges Mädchen mit der Drohung, pornografische Darstellungen mit ihr zu veröffentlichen, wiederholt zu sexuellen Handlungen genötigt und sie auch vergewaltigt haben.
Darüber hinaus soll er vom Opfer gefordert haben, ihre zehnjährige Schwester in die sexuellen Handlungen mit einzubeziehen. Zu diesem Schritt sei es nicht gekommen. Sehr wohl aber hat er gemäss Anklageschrift erreicht, dass die unter Druck gesetzte 14-Jährige pornografische Aufnahmen ihrer Schwester erstellt und diese dem Angeklagten geschickt hat.
Offenbar gefälschtes Zertifikat für Breel Embolo
Neben Leasingbetrug und der Fälschung von Ausweisen werden dem Angeklagten schliesslich noch eine ganze Reihe von Fälschungen von Covid-Zertifikaten vorgeworfen. An denen soll eine damalige Mitarbeiterin eines medizinischen Labors in Basel massgeblich beteiligt gewesen sein. Zu den diesbezüglichen Kunden soll gemäss Anklageschrift auch der Schweizer Fussballer Breel Embolo gehört haben.
Der Prozess ist auf zwölf Tage angelegt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.