«Monster von Amstetten» Josef Fritzl soll freikommen

smi

14.5.2024

Josef Fritzl auf dem Weg zu einer Anhörung (Archivbild).
Josef Fritzl auf dem Weg zu einer Anhörung (Archivbild).
Helmut Fohringer/APA/dpa

Der als «Monster von Amstetten» berühmt gewordene Österreicher Josef Fritzl soll freikommen. Der 89-Jährige sei dement und stelle für die Gesellschaft keine Gefahr mehr dar, hat das Kreisgericht geurteilt. 

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  • Josef Fritzl kommt frei.
  • Der 89-jährige Österreicher, bekannt als «Monster von Amstetten», ist dement und gemäss Urteil des Kreisgerichts Krems an der Donau keine Gefahr mehr für die Gesellschaft.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch angefochten werden. Geschieht dies nicht, ist Fritzl frei.

Das Kreisgericht Krems an der Donau erinnert an die beispiellose kriminelle Energie, die Josef Fritzl an den Tag gelegt hat. 24 Jahre lang hielt er seine Tochter im schalldichten Keller gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Die Medien erklärten ihn danach zum «Monster von Amstetten».

Seine Taten sind monströs. Doch Josef Fritzl ist inzwischen 89 Jahre alt und laut der zuständigen Gutachterin dement in fortgeschrittenem Stadium. Für das Kreisgericht Krems an der Donau steht deshalb fest, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. 

Die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, sei derart «begraben», dass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut worden sei, zitiert «heute.at» aus dem Urteil vom 13. Mai.

Wie frei wird Fritzl?

Fritzl kann somit vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug überstellt werden. Es gilt jedoch eine Rekursfrist. Nur wenn niemand gegen das Urteil begründeten Einspruch erhebt, wird die österreichische Justiz Fritzl aus dem forensisch-therapeutischen Zentrum entlassen. Vorerst bleibe er dort, schreibt der «Standard». 

Ob das Urteil bedeutet, dass Fritzl schliesslich auf freien Fuss gesetzt wird, darüber gehen die Interpretationen auseinander. So hat das Kreisgericht laut «heute.at» entschieden, dass eine Entlassung in Freiheit aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich sei.

Die Anwältin des Verurteilten, Astrid Wagner, bezeichnet die Überstellung in den Normalvollzug hingegen als bedingte Entlassung.

Auch eine Rückkehr in den Massnahmenvollzug ist möglich. Das Gericht hat eine Probezeit von zehn Jahren festgesetzt, in der sich Josef Fritzl nichts zuschulden kommen lassen darf.