Zwei Monate in Asien Wermuth verstösst mit Ferien gegen Parlamentsgesetz

aru

29.2.2024

Cedric Wermuth, SP-Co-Parteipräsident: Verstiess er mit seinen Ferien gegen das Parlamentsgesetz?
Cedric Wermuth, SP-Co-Parteipräsident: Verstiess er mit seinen Ferien gegen das Parlamentsgesetz?
KEYSTONE

SP-Co-Präsident Cédric Wermuth reiste mit seiner Familie während zwei Monaten durch Vietnam und die Philippinen. Damit hat er gegen das Parlamentsgesetz verstossen, wie sich nun zeigt.

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  • Nach der vergangenen Wintersession verabschiedete sich SP-Co-Präsident Cédric Wermuth in die Ferien mit seiner Familie – für zwei Monate.
  • Nun wird klar, dass er damit gegen das Parlamentsgesetz verstossen hat. Denn dieses verlangt eine Anwesenheitspflicht in den Kommissionssitzungen.
  • Auf die Frage, ob er seine Entschädigung für das Nationalratsmandat anteilsmässig zurückgegeben hat, schweigt sich Wermuth aus.

Während zwei Monaten schmiss SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer den Laden alleine. Ihr Co-Präsident Cédric Wermuth verabschiedete sich nach der Wintersession in die Ferien. Diese verbrachte er mit seiner Familie in Südostasien und bereiste die Philippinen und Vietnam.

Wie der «Blick» nun schreibt, liess sich Wermuth in den Kommissionen vertreten. Doch im Parlamentsgesetz heisst es deutlich: «Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen der Räte und Kommissionen teilzunehmen.» Aus gesundheitlichen Gründen könne man den Sitzungen aber auch fernbleiben, heisst es weiter.

An Sessionstagen habe Wermuth nicht gefehlt

Der Nationalratspräsident und somit höchster Schweizer Eric Nussbaumer (SP/BL) verweist auf das Geschäftsreglement des Nationalrats. Dort heisst es, dass sich Kommissionsmitglieder auch vertreten lassen können. Aber: Springt jemand bei Krankheit ein, ist der betreffende Politiker noch nicht von der Anwesenheitspflicht entbunden.

Wermuth widerspricht: Von einer Verletzung des Parlamentsgesetzes könne keine Rede sein. «Abwesenheiten von Ratsmitgliedern kommen praktisch bei jeder Kommissionssitzung vor. Dies aus den unterschiedlichsten privaten und beruflichen Gründen», sagt er zu «Blick». An Sessionstagen habe er selbstverständlich nicht gefehlt.

Auf die Frage, ob er seine finanzielle Entschädigung für sein Nationalratsmandat anteilsmässig für die zwei Ferienmonate zurückgibt oder spendet, ging Wermuth nicht ein.