Glücksspiel Solothurn will Lotterien nur noch für gemeinnützige Zwecke erlauben

roch, sda

14.5.2024 - 15:34

Bewilligungen für Tombolas und Lotterien sollen im Kanton Solothurn künftig nicht mehr an kommerzielle Anbieter vergeben werden. Vereine sollen diese weiterhin durchführen dürfen. (Archivbild)
Bewilligungen für Tombolas und Lotterien sollen im Kanton Solothurn künftig nicht mehr an kommerzielle Anbieter vergeben werden. Vereine sollen diese weiterhin durchführen dürfen. (Archivbild)
Keystone

Die Solothurner Regierung will professionellen Veranstaltern keine Bewilligungen mehr für Lotto-Anlässe erteilen und damit eine Konkurrenz für gemeinnützige Vereinsanlässe verhindern. Zudem soll für Behördenkontrollen in Solothurner Gastronomiebetrieben eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden.

14.5.2024 - 15:34

Lottos und Tombolas, bei denen Gutscheine und Edelmetalle als Preise abgegeben werden, gelten als Geldspiele und sind deshalb bewilligungspflichtig, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.

Für Vereine stellten Lotto-Veranstaltungen eine wichtige Erwerbsquelle dar und sie sollen diese laut Vorschlag der Regierung weiterhin durchführen dürfen. Sogenannte Profilottiers stellten eine Konkurrenz zu den Vereinen dar, weshalb solche kommerziellen Anbieter künftig keine Bewilligung mehr erhalten sollten.

Um das kantonale Wirtschafts- und Arbeitsgesetz anpassen zu können, hat die Regierung ein Vernehmlassungsverfahren gestartet.

Verordnung nicht ausreichend

Ebenfalls gesetzlich neu zu regeln seien die Kontrollen der Behörden in Restaurants, Hotels, bei Takeaways und Imbissbetrieben, bei Festwirtschaften und Betrieben, die alkoholische Getränke verkaufen. Die bisherige Verordnung zum Wirtschafts- und Arbeitsgesetz sei nicht mehr ausreichend, schreibt die Staatskanzlei.

Das Obergericht habe in einem Urteil aus dem Jahre 2021 entschieden, dass die Vollzugsinstanzen nicht ermächtigt seien, Kontrollen durchzuführen. Weil mit dem Betreten von Betrieben durch die Kontrollbehörden Grundrechte beschnitten würden, müsse dies auf Gesetzesstufe verankert werden.

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