Zwölfjähriger schwer verletztWar der Drohnen-Geldregen in Zürich eine Promo-Aktion?
dpa/tmxh
14.5.2024 - 14:59
Bei einer bizarren Drohnenaktion regnete es am Samstag über der Zürcher Chinawiese Zehn-Franken--Scheine. Ein Zwölfjähriger wurde dabei schwer verletzt. Handelte es sich um ein Promo-Event? Die Polizei ermittelt weiter.
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14.05.2024, 14:59
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Bei einer Drohnenaktion über der Chinawiese in Zürich regnete es am Samstag Zehn-Franken-Scheine im Wert von insgesamt 24'000 Franken.
In der Menschenmenge wurde ein zwölfjähriger Bub mit einem spitzen Gegenstand schwer verletzt.
Vermutlich handelt es sich um ein Promo-Event, dass über die Plattform Tiktok beworben wurde.
Geldregen mit Folgen: Nach der bizarren Drohnenaktion über der Chinawiese in Zürich ermittelt die Polizei weiter. Am 11. Mai waren aus einem Geldsack an einer Drohne Zehn-Franken-Geldscheine über der Menschenmenge abgeworfen worden, die auf sozialen Medien vorher über die Pläne informiert worden war.
Im Gedränge war laut Polizei ein zwölfjähriger Bub mit einem spitzen Gegenstand schwer verletzt worden. Die Polizei kenne den Veranstalter, teilte ein Sprecher mit. Es handele sich um eine bekannte Person.
Mehr als 24'000 Franken abgeworfen
In Medien hiess es, eine auf der Kurzvideo-Plattform Tiktok bekannte Person habe die Aktion angekündigt und Leute aufgerufen, zu der Wiese zu kommen. Bei der Aktion sollen Scheine im Wert von mehr 24'000 Franken abgeworfen worden sein.
Laut «Blick» hatte der Influencer «Bambino» die Aktion am Samstag aus nächster Nähe gefilmt. Zu sehen ist auf den Videos ein Mann mit schwarzem Kapuzenpullover, goldener Maske und Megafon. Ob es sich dabei um den Veranstalter handelt, ist unklar.
Vermutet wird, dass es sich um eine schiefgelaufene Promo-Aktion handeln könnte. Der Account «oraclecomicsswitzerland» hatte den Geldregen mit mehreren Videos angekündigt. Darin ist auch der Mann mit der goldenen Maske zu sehen.
Keine Bewilligung beantragt
Laut Polizei werde derzeit abgeklärt, wie schwer die Drohne war, wie hoch sie flog und ob der Veranstalter dafür eine Lizenz benötigte oder besass. Es gebe eine Reihe Auflagen, die verletzt worden sein könnten.
Dazu gehörten Einschränkungen für den Betrieb bestimmter Drohnen über Menschenmengen. Für Veranstaltungen mit grösseren Menschenmengen brauche es zudem eine Bewilligung. Für diesen Anlass sei keine Bewilligung beantragt worden.