Zürich Kanton lehnt von der Stadt geplante Verkehrsanordnungen ab

leph, sda

17.5.2024 - 10:36

Auf der Rosengartenstrasse in Zürich kann Tempo 30 vorerst nicht eingeführt werden: Die kantonale Sicherheitsdirektion hat das Vorhaben abgelehnt. (Symbolbild)
Auf der Rosengartenstrasse in Zürich kann Tempo 30 vorerst nicht eingeführt werden: Die kantonale Sicherheitsdirektion hat das Vorhaben abgelehnt. (Symbolbild)
Keystone

Die kantonale Sicherheitsdirektion hat zwei Rekurse der Stadt Zürich zu Verkehrsanordnungen abgelehnt. Die Stadt kann somit weiterhin nicht wie geplant Tempo 30 auf der Rosenbergstrasse einführen sowie auf der Bellerivestrasse versuchsweise eine Fahrspur abbauen.

Der Streit um Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse und den versuchsweisen Abbau einer Fahrspur auf der Bellerivestrasse zugunsten von Velostreifen geht in die nächste Runde, wie «NZZ» und «Tagesanzeiger» am Freitag berichteten.

Wie schon die Kantonspolizei zuvor hat nun auch die Sicherheitsdirektion die entsprechenden Verkehrsanordnungen abgelehnt. Dies geht aus Entscheiden der Sicherheitsdirektion hervor, die Keystone-SDA vorliegen.

Umstritten ist in beiden Fällen bereits die Zuständigkeit. Die Stadt stellte sich bei beiden Vorhaben auf den Standpunkt, dass eine Bewilligung durch die Kantonspolizei gar nicht notwendig sei. Die Kantonspolizei, und jetzt auch die Sicherheitsdirektion als erste Rekursinstanz, sehen dies unter anderem mit Verweis auf die 2017 von den Stimmberechtigten angenommene «Anti-Stau-Initiative» anders.

Diese verbietet den Abbau von Kapazitäten auf Staatsstrassen, beziehungsweise fordert eine Kompensation auf umliegenden Strassen, falls ein Abbau stattfindet. Zeichnet sich eine solche Situation ab, muss die Kantonspolizei eine Bewilligung erteilen. Diese wurde in beiden Fällen nicht erteilt.

Im Falle der Bellerivestrasse macht der Kanton sogar geltend, dass die Stadt bisher formal gar kein Gesuch eingereicht habe, weshalb die Erteilung einer Bewilligung gar nicht möglich sei.

Als nächste Instanz wird sich das Verwaltungsgericht mit den geplanten Änderungen befassen.

leph, sda