Abstimmungen vom 9. Juni Das sagen die Schöpfer der  «Stopp Impfpflicht»-Initiative

su, sda

7.5.2024 - 10:55

Am 9. Juni stimmen Volk und Stände über die von Impfskeptikern und -skeptikerinnen eingereichte Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp-Impfpflicht-Initiative)» ab. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorlage.

7.5.2024 - 10:55

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Um 11:15 Uhr treten die Befürworter*innen der«Stopp Impfpflicht»-Initiative vor die Medien und berichten über ihre Motive.
  • Hier findest du alle Fragen und Antworten, die es zur Vorlage gibt.

WAS IST DIE AUSGANGSLAGE?

Das Epidemiengesetz sieht ein Impfobligatorium als Möglichkeit vor, aber nur für bestimmte Gruppen und unter der Voraussetzung, dass die Bevölkerung nicht mit milderen und anderen Massnahmen geschützt werden kann. Doch auch bei einem Obligatorium muss die betroffene Person der Impfung zustimmen. Einschränkungen für Ungeimpfte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, sind möglich. Sie dürfen aber nur ausnahmsweise angeordnet werden, um strengere Massnahmen wie zum Beispiel Schliessungen und Veranstaltungsverbote zu vermeiden. Der Zugang zu staatlichen Leistungen und zur Grundversorgung muss grundsätzlich möglich bleiben. Wird ein Grundrecht wie jenes auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt, muss das verhältnismässig sein, es braucht eine Rechtsgrundlage, und es muss ein öffentliches Interesse an der Einschränkung bestehen. In der Schweiz werden Impfungen empfohlen, massgebend ist der regelmässig aufdatierte und von unabhängigen Experten und Expertinnen verfasste Impfplan.

WAS IST EIN IMPFZWANG?

Ein Impfzwang läge gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Initiative vor, wenn eine Impfung mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt würde. Die Gesetzgebung untersage es, selbst obligatorische Impfungen mit körperlichem Zwang zu verabreichen.

WAS WILL DIE INITIATIVE?

Die «Stopp Impfpflicht»-Initiative fordert das in der Verfassung verankerte Grundrecht, selbst über sich bestimmen zu können. Wer sich nicht impfen lassen will, soll aus diesem Grund keine beruflichen oder sozialen Nachteile hinnehmen oder gar eine Strafe riskieren müssen. Die Forderung bezieht sich laut Komitee aber nicht nur auf Impfstoffe, sondern auch auf Chips und auf digitale Informationen im Körper.

WANN WURDE DIE INITIATIVE EINGEREICHT?

Lanciert und eingereicht wurde die Volksinitiative während der Covid-19-Pandemie. Damals wurde über Impfobligatorien nachgedacht, und zeitweise galt eine Zertifikatspflicht, die mitunter kritisch aufgenommen wurde. Über Wochen hatten nur Personen Zutritt zu öffentlichen Lokalen und Anlässen, die eine Impfung gegen Covid-19, die Genesung von der Krankheit oder aber einen negativen Test mit dem Zertifikat nachweisen konnten.

WER STEHT HINTER DER INITIATIVE?

Lanciert hat die Initiative die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) mit Sitz in Ostermundigen BE. Zum Komitee gehören neben FBS-Präsident Richard Koller unter anderen die frühere Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, der Komiker Marco Rima sowie der Impfkritiker Daniel Trappitsch. Er bekämpfte in der Vergangenheit etwa das Tierseuchen- und das Epidemiengesetz. Für ein Ja engagiert sich auch die massnahmenkritische Bewegung Mass-Voll. Von den grossen Parteien hat einzig die SVP Schweiz die Ja-Parole ausgegeben.

WAS SAGEN DIE BEFÜRWORTER?

Der Mensch sei nur frei, wenn er in Eigenverantwortung und mit Überzeugung selbst bestimmen könne, was in seinen Körper komme, schreiben die Befürworterinnen und Befürworter. Die aktuellen Entwicklungen zu Impfschäden zeigten, dass man der Politik nicht trauen könne. Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen dürften entscheiden, ob ein implantierbarer Mikrochip, Nanopartikel, eine Gen-Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in den Körper gelange. Eine Initiative sei der einzige Weg, die «pharmaorientierte Politik» zu stoppen. Was in den Körper gelange respektive gespritzt werde, müsse jeder Mensch ohne Angst von Konsequenzen eines Neins bestimmen können.

Nicht die Bundesverfassung müsse sich nach den Gesetzen richten, sondern die Gesetze sich nach der Bundesverfassung. Das Parlament könne bei einem Ja gesetzlich festlegen, was körperliche Unversehrtheit bedeute, und damit Rechtssicherheit schaffen.

WAS SAGEN DIE GEGNER?

Der Bundesrat, das Parlament und die grossen Parteien bis auf die SVP empfehlen ein Nein zur Initiative. Das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit stehe bereits in der Verfassung. Weil im Initiativtext nicht von «Impfungen» die Rede sei, sondern von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit», geben die Gegner zu bedenken, dass sie grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden erfasse, das auf den Körper einwirkt. Bei einem Ja könnte die Polizei zum Beispiel keine Verdächtigten mehr festnehmen ohne deren Zustimmung. Grosse Unsicherheiten gäbe es auch im Erwachsenenschutz, wurde in der Nationalratsdebatte argumentiert.

Der Nationalrat empfiehlt mit 145 zu 49 Stimmen und einer Enthaltung aus der SVP-Fraktion ein Nein zur Initiative und der Ständerat mit 37 Stimmen und bei 7 Enthaltungen. Die meisten dieser Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion.

WAS SIND DIE LEHREN AUS DER PANDEMIE?

Lehren aus der Pandemie ziehen will der Bundesrat bei der Revision des Epidemiengesetzes. Die Möglichkeit für ein Impfobligatorium will er nicht ausweiten, aber den einfachen Zugang zum Impfen und das Monitoring über Durchimpfungen verbessern. Ins Epidemiengesetz aufgenommen werden sollen auch die Rechtsgrundlagen zu den während der Pandemie umstrittenen Zertifikaten, um Impfungen fälschungssicher nachzuweisen. Die SVP lehnte in der Vernehmlassung «das Fehlen von Schutzmassnahmen gegen die Diskriminierung von ungeimpften Personen oder Personen ohne Impfausweis» ab.

WIE SCHNEIDET DIE INITIATIVE IN UMFRAGEN AB?

In der am 24. April veröffentlichten Abstimmungsumfrage von «20 Minuten» und Tamedia lehnten 51 Prozent der Antwortenden die Initiative ab. 29 Prozent wollten sie annehmen. 20 Prozent machten keine Angaben zu ihren Stimmabsichten. In der ersten SRG-Trendumfrage lag der Nein-Stimmen-Anteil bei 70 Prozent und der Ja-Stimmen-Anteil bei 27 Prozent. Die höchste Zustimmung erhielt die Vorlage aus der SVP-Anhängerschaft.

su, sda