Bundesgericht Stimmrechtsbeschwerde gegen Strassensanierung in Solothurn

ga, sda

10.5.2024 - 09:46

Das Volk sollte über den vom Kantonsparlament bewilligten Millionenkredit für die Sanierung der Baselstrasse in Solothurn abstimmen können. Beim Bundesgericht wurde eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. (Archivbild)
Das Volk sollte über den vom Kantonsparlament bewilligten Millionenkredit für die Sanierung der Baselstrasse in Solothurn abstimmen können. Beim Bundesgericht wurde eine entsprechende Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. (Archivbild)
Keystone

Beim Bundesgericht ist eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den vom Solothurner Kantonsparlament beschlossenen Kredit von 20,2 Millionen Franken für die Sanierung und Umgestaltung der Baselstrasse in Solothurn eingereicht worden. Laut Beschwerdeführerin sollte das Volk über den Kredit abstimmen.

Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass der Verpflichtungskredit dem obligatorischen Referendum hätte unterstellt werden müssen, wie die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mitteilte. Es handle sich nach Auffassung der Beschwerdeführerin nicht um ein Strassenprojekt sondern um ein Schienenprojekt.

Für ein Schienenprojekt gelte eine Referendumsschwelle von 5 Millionen Franken. Für Strassenprojekte liege die Schwelle bei 25 Millionen Franken.

Der Kantonsrat hatte den Kredit für die Kostenbeteiligung von 20,2 Millionen Franken am 27. März mit 80 zu 10 Stimmen gutgeheissen. Das 1,5 Kilometer lange Strassenstück, auf dem auch die Regionalbahn «Bipperlisi» verkehrt, soll erneuert und saniert werden. Die Regionalbahn, Autos, Zweiräder und Fussgänger müssen sich die Strassen teilen. Es kommt immer wieder zu Unfällen.

Baustart frühestens ab Jahr 2027

Die Gesamtkosten des Projekts betragen 85,2 Millionen Franken. Diese Kosten teilen sich der Kanton und die Stadt Solothurn, die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus und das Transportunternehmen Aare Seeland mobil AG sowie verschiedenen Werkeigentümer.

Das Plangenehmigungsdossier für das Projekt liegt derzeit beim Bundesamt für Verkehr in der Vorprüfung. Der Kanton rechnet mit einem Baustart frühestens ab dem Jahr 2027. Ob die erhobene Beschwerde zu einer Verzögerung führen wird, lässt sich laut Staatskanzlei noch nicht abschätzen.

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