Miete statt Kauf Krankenkassen zahlen zu viel für Beatmungsgeräte – auf Kosten der Prämienzahler

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19.2.2024

Eine Frau schläft mit einem Gerät gegen Schlafapnoe.
Eine Frau schläft mit einem Gerät gegen Schlafapnoe.
Bild: Imago images/photothek

Die Vermietung von Beatmungsgeräten an Patient*innen mit Schlafstörungen ist ein lukratives Geschäft. Krankenkassen zahlen für Behandlungen zu viel und die Lungenliga macht Millionen. 

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  • Menschen, die unter Schlafapnoe leiden und im Schlaf plötzliche Atemaussetzer habe, brauchen in der Nacht ein spezielles Beatmungsgerät.
  • Die sogenannten CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) werden meist an Patient*innen vermietet, anstatt verkauft. 
  • Die Mietsummen berappen sich auf exorbitante Summen und die Krankenkassen zahlen zu viel für Patient*innen mit Schlafapnoe, wie eine Recherche der «Tamedia»-Zeitungen nun zeigt.
  • Marktleaderin für solche Geräte ist die Lungenliga Schweiz.

In der Schweiz sind es laut der Lungenliga rund 150’000 Menschen, die an Schlafapnoe leiden. Die Betroffenen schnarchen nachts nicht nur, sondern haben auch Atemaussetzer. Die Folgen können extreme Müdigkeit tagsüber und ein erhöhtes Risiko für Herzkrankheiten oder Schlaganfälle sein.

Behandelt wird Schlafapnoe mit Beatmungsgeräten für die Nacht. Und aus ebendiesen hat sich ein lukratives Geschäft ergeben, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt: So vermietet die Lungenliga Schweiz – Marktleaderin auf diesem Gebiet – die Geräte, anstatt sie zu verkaufen, wodurch Krankenkassen viel zu viel für die Behandlung von Patient*innen mit Schlafstörungen bezahlen.

Das Problem: An viele Patient*innen werden die sogenannten CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) über mehrere Jahre vermietet, wodurch sich die Mietkosten in exorbitante Summen verwandeln. Doch würde man die Geräte einfach kaufen, würde das viel weniger kosten.

Laut dem «Tages-Anzeiger» ist die Lungenliga Schweiz eine nicht gewinnorientierte Dienstleisterin für Lunge und Atemwege. Eine Recherche der «Tamedia»-Zeitungen zeigt, dass die Lungenliga Geräte an aktuell rund 60’000 Kund*innen vermietet. Dabei würden die Lungenligen teilweise gar ein Spezialpreis für die Geräte bezahlen, was das Leihgeschäft noch lukrativer werden lässt.

«Der Kauf sei nicht üblich»

In einem konkreten Fall, den der «Tages-Anzeiger» aufzeigt, wurde einem Mann und seiner Krankenkasse für Mietkosten über 6000 Franken verrechnet. Wobei man für das Gerät bei Kauf lediglich um die 1000 Franken bezahlen würde. 

Interesse daran, dass Beatmungsgeräte gekauft werden, hätten die Krankenkassen wenig, wie es im Bericht heisst. Ein weiterer Schlafapnoe-Betroffener, der seit 23 Jahren auf ein CPAP-Gerät angewiesen sei, habe das versucht. «Der Kauf sei nicht üblich, sagte man mir ursprünglich bei der Krankenkasse. Ich als Patient musste die Initiative ergreifen, ich musste richtig kämpfen», erzählt ein Rentner dem «Tages-Anzeiger».

Am Ende habe er eine Kostengutsprache für den Kauf erhalten und die Krankenkasse dadurch gegen 30’000 Franken gespart.

Seit Jahren in Verhandlungen

Die Miettarife lege das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Für Anbieter sei es legal, Mietkosten zu verlangen, die den Neuwert der Apparate deutlich übersteigen.

Bis vor drei Jahren habe der Höchsttarif für die Miete eines Geräts noch 3.35 Franken pro Tag betragen, schreibt die «Tamedia»-Zeitung. Weil Kosten eingespart werden sollten, entschied das BAG, den Höchsttarif auf 1.50 Franken zu senken.

Auf Anfrage der «Tamedia»-Zeitung warf die Krankenkasse CSS einen Blick auf die letzten zwölf Jahre: 38’000 Versicherte mieteten und nur 2793 Personen kauften ein Gerät. Insgesamt seien es während dieses Zeitraums 44 Millionen Miettage für den Preis von insgesamt 101 Millionen Franken gewesen. Auch stellte man fest, dass die oben genannte Tarifreduktion keine Kosten eingespart habe, denn dafür seien die Kosten für das Verbrauchsmaterial für die CPAP-Geräte gestiegen.

Zwischen der CSS und der Lungenliga würden schon seit Jahren Verhandlungen laufen. Doch ohne Erfolg. Und letztendlich auf Kosten der Prämienzahler*innen. 

In den Augen der Krankenkasse wäre es sinnvoll, nach einer dreimonatigen Miete der Geräte zu prüfen, ob eine Langzeittherapie notwendig ist. Dann könnte ein Kauf nämlich Sinn machen. 

Mietmodell empfohlen

Die regionalen Lungenligen würden jedoch eher das Mietmodell empfehlen. Unter anderem auch, da man den Patient*innen so Beratung und aktive Betreuung anbieten könne.

Für die Lungenliga sei die Gerätevermietung eine wichtige Einnahmequelle, zum Teil würden sie bis zu 80 Prozent der Erträge der Non-Profit-Organisation ausmachen.

Die Lungenliga wehrt sich gegenüber dem «Tages-Anzeiger» dagegen, «sie mache ungebührliche Profite mit den Geräten» und betont, dass sämtlicher Gewinn für Vereinszwecke eingesetzt werde. Die Entscheidung, ob ein Gerät nach ein paar Monaten gekauft werden soll, werde für gewöhnlich in gemeinsamer Absprache zwischen Patient*in und Ärzt*in getroffen.


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