Fahnder gibt sich als 13-Jährige aus Zürcher Kantonspolizei nimmt zwei Sexualstraftäter fest

dmu

16.5.2024

Die Kantonspolizei Zürich hat zwei Sexualstraftäter festnehmen können.
Die Kantonspolizei Zürich hat zwei Sexualstraftäter festnehmen können.
Keystone

Die Kantonspolizei Zürich hat nach Ermittlungen auf Chatplattformen zwei Schweizer festgenommen. Ihnen werden pädokriminelle Taten vorgeworfen.

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16.5.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Nach Ermittlungen auf Chatplattformen hat die Kantonspolizei Zürich zwei Männer festgenommen.
  • Beide sollen versucht haben, sexuellen Kontakt mit einem 13-jährigen Mädchen herzustellen.
  • Sie müssen sich nun wegen des Verdachts der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern sowie des Verdachts auf harte Pornographie vor der Untersuchungsbehörde verantworten.

Die Kantonspolizei Zürich hat zwei Sexualstraftäter ermittelt, wie sie am Donnerstag mitteilt.

Demnach habe ein anfangs unbekannter Mann am vergangenen Sonntag auf einer öffentlichen Chatplattform ein vermeintliches Mädchen kontaktiert und eine Konversation begonnen. In deren Verlauf gab das Mädchen an, dass es 13 Jahre alt sei. Der Unbekannte äusserte den Wunsch, mit der vermeintlich Minderjährigen sexuelle Handlungen vornehmen zu wollen und vereinbarte ein physisches Treffen mit ihr.

Tatsächlich hatte er allerdings nicht mit einem realen Mädchen im Schutzalter, sondern mit einem Fahnder der Kantonspolizei Zürich kommuniziert. Zum vereinbarten Treffpunkt am Dienstagnachmittag im Hauptbahnhof Zürich erschien ein 49-jähriger Mann. Dort sei dieser gemäss Mitteilung von zivilen Fahndern festgenommen worden.

Bereits am Mittwoch zuvor hatte die Kantonspolizei Zürich einen 34-jährigen Mann im Zürcher Oberland verhaftet. Der Festgenommene hatte ebenfalls auf einer Chatplattform ein vermeintlich 13-jähriges Mädchen kontaktiert und mehrfach den Wunsch nach sexuellen Handlungen mit ihr geäussert. Am 8. Mai wurde er durch Fahnder der Kantonspolizei Zürich festgenommen.

Die verhafteten Männer müssen sich wegen des Verdachts der versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern sowie des Verdachts auf harte Pornographie vor der Untersuchungsbehörde verantworten.