Jägermeister im Handgepäck Pilot will betrunken über den Atlantik fliegen – und wandert ins Gefängnis

tgab

19.3.2024

Den strengen gesetzlichen Alkohol-Grenzwert für die Luftfahrt hatte ein Delta-Airlines-Pilot bei Dienstantritt um das Zweieinhalbfache überschritten. 
Den strengen gesetzlichen Alkohol-Grenzwert für die Luftfahrt hatte ein Delta-Airlines-Pilot bei Dienstantritt um das Zweieinhalbfache überschritten. 
Ric Feld/KEYSTONE (Symbolbild)

Ein Delta-Airlines-Pilot wurde mit einer halb leeren Flasche Jägermeister im Handgepäck und bei Weitem zu viel Alkohol im Blut erwischt, als er sich auf einen Transatlantikflug vorbereitete.

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  • Zweieinhalbmal mehr Alkohol im Blut als erlaubt hatte ein Pilot von Delta Airlines bei der Kontrolle am Flughafen.
  • Er sollte einen Passagierjet von Edinburgh nach New York fliegen und wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt.

Ein Kapitän von Delta Airlines wurde bei einer Taschendurchsuchung am Flughafen Edinburgh im Juni letzten Jahres mit zwei Flaschen Jägermeister im Handgepäck erwischt, von denen eine halb leer war. Der Pilot wurde von der Polizei festgenommen und stellte anschliessend eine Probe zur Verfügung, die angeblich «nicht weniger als 49 mg Alkohol in 100 ml Blut» enthielt, berichtet der «Guardian».

Der strenge gesetzliche Grenzwert für die Luftfahrt beträgt lediglich 20 mg Alkohol pro 100 ml Blut. Der 63-Jährige wurde nun vor dem Sheriff-Gericht in Edinburgh verurteilt, nachdem er sich im März schuldig bekannt hatte, sich trotz Alkoholbeeinträchtigung zum Dienst als Pilot gemeldet zu haben.

Sheriff Alison Stirling schickte den Flugkapitän für zehn Monate ins Gefängnis und sagte, dass eine Gefängnisstrafe zur «Bestrafung und zum Schutz der Öffentlichkeit» verhängt werden müsse. Schliesslich sei der Mann in den USA auch bereits zweimal wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. 

Verteidigerin Pamela Rodgers teilte dem Gericht mit, dass ihr «reumütiger» Mandant ein genesender Alkoholiker sei, der 277 Tage lang keinen Alkohol getrunken habe und das Rehabilitationsprogramm «12 Schritte zur Genesung» abgeschlossen habe.

Das beeindruckte die Staatsanwältin nicht: Das Verhalten des Piloten hätte viele Leben gefährdet. Die Verurteilung sei gerechtfertigt.