Altendorf SZ Polizei zieht Jugendliche mit E-Scootern aus dem Verkehr

zis

2.5.2024

Einer der E-Scooter erreichte über 50 km/h.
Einer der E-Scooter erreichte über 50 km/h.
Kantonspolizei Schwyz

Deutlich zu schnell und ohne Führerausweis: Die Kantonspolizei Schwyz zog am Dienstag mehrere Jugendliche mit ihren E-Scootern aus dem Verkehr. Sie müssen mit einer Anzeige rechnen.

zis

2.5.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Kantonspolizei Schwyz zog am Dienstag mehrere Jugendliche mit ihren E-Scootern aus dem Verkehr. 
  • Sie waren ohne Führerausweis und deutlich zu schnell unterwegs.

Am Dienstagnachmittag fielen der Kantonspolizei Schwyz um 14.15 Uhr auf der Churerstrasse in Altendorf zwei E-Scooter auf. Während ein Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, befanden auf dem zweiten Fahrzeug gleich zwei Personen. Entsprechend wurden alle für eine Verkehrskontrolle angehalten.

Das Fahrzeug, welches von einem 14-jährigen Jugendlichen gelenkt wurde, stellte die Polizei sicher, wie die Behörden mitteilen. Die spätere Messung auf einer geeichten Prüfrolle ergab eine Höchstgeschwindigkeit von rund 50 km/h. Gemäss Hersteller weist das Gefährt eine Leistung von 2.1 kW auf.

Im öffentlichen Strassenverkehr hingegen sind lediglich E-Scooter zugelassen, welche über eine maximale Motorenleistung von 0.5 kW verfügen und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Der Kontrollierte wird demnach beschuldigt, ohne Fahrzeugzulassung und ohne Versicherungsschutz gefahren zu sein.

Das zweite angehaltene Fahrzeug entsprach zwar den technischen Anforderungen für den Strassenverkehr. Hingegen war die 14-jährige Lenkerin nicht im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie M, welche für die Verwendung eines E-Scooters unter 16 Jahren vorgesehen ist. Zudem führte sie den ebenfalls 14-jährigen Besitzer des Fahrzeuges widerrechtlich als zweite Person auf dem Fahrzeug mit. Dieser wird beschuldigt, sein Fahrzeug wissentlich einer Person ohne Fahrberechtigung überlassen zu haben.

Sämtliche drei Minderjährige werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 5. Abteilung (Jugendstrafsachen), zur Anzeige gebracht.