Öffentlich zu Verbrechen aufgefordert Verfahren gegen Brian Keller eröffnet

Carsten Dörges

26.1.2024

Brian Keller K. droht Scorp808.
Brian Keller K. droht Scorp808.
Bild: Instagram

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen Brian Keller ein Verfahren wegen eines Offizialdelikts eröffnet. Der 28-Jährige soll in einem Video dazu aufgerufen haben, einem Tiktoker Schaden zuzufügen.

Carsten Dörges

26.1.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Brian Keller wegen eines Offizialdelikts erhoben.
  • Der 28-Jährige soll in einem Video dazu aufgerufen haben, einem Tiktoker Schaden zuzufügen.
  • Zu einer Verhaftung ist es bisher nicht gekommen.

Droht Brian Keller bald wieder der Knast? Wie der «Blick» schreibt, hat die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Ex-Häftling wegen eines Offizialdelikts erhoben. Das war vorgefallen.

Der 28-Jährige war vor der Wohnung eines Tiktokers aufgetaucht und wurde dort laut. Dies war auf Videos zu sehen, die Keller selbst ins Netz stellte. Ausserdem hat er in den Videos mit einem Messer gedroht und andere angestachelt, dem Tiktoker Schaden zuzufügen. «Greift ihn an, verletzt ihn. Ich fordere euch dazu auf», so Keller. Wer seinem Gegenspieler etwas antue, der kriege eine Belohnung – und seine Liebe.

Jetzt läuft ein Verfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft. Dazu der Leiter der Kommunikation, Erich Wenzinger, im «Blick»: «Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen gegen Brian Keller am 22. Januar 2024 ein Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit im Sinne von Art. 259 StGB eröffnet. Beim vorgenannten Straftatbestand handelt es sich um ein Offizialdelikt, weshalb die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen verpflichtet sind, die Vorwürfe zu untersuchen.»

Weiter erklärt Wenzinger: «Zu einer Verhaftung von Brian Keller kam es im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren nicht.»

Denn es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil immer die Unschuldsvermutung.