«Es hat regelrecht vor Katzen gewuselt» Aargauerin soll 200 Büsis im Keller halten

vab

14.2.2024

Tierisches Chaos: Im Haus einer Fricktalerin sollen angeblich 200 Katzen leben. Sie halte sie im Keller, wie eine unbekannte Person dem Veterinärdienst des Kantons meldete.
Tierisches Chaos: Im Haus einer Fricktalerin sollen angeblich 200 Katzen leben. Sie halte sie im Keller, wie eine unbekannte Person dem Veterinärdienst des Kantons meldete.
Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Im Fricktal soll eine Frau über 200 Katzen halten. Angeblich in ihrem Keller. Die Aargauerin reicht eine Verleumdungsanzeige ein, blitzt jedoch ab.

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14.2.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Kanton Aargau soll eine Frau bis zu 200 Katzen in ihrem Keller halten.
  • Eine unbekannte Person habe die Büsibesitzerin beim Veterinärdienst des Kantons verpfiffen. 
  • Die Frau findet das Ganze unfair und reichte kurzerhand eine Verleumdungsklage ein.
  • Sie soll bei der Staatsanwaltschaft und dem Obergericht abgeblitzt sein. Ihre Beschwerde sei als «unbegründet» eingestuft und abgewiesen worden. 

Im Haus einer Fricktalerin soll es regelrecht vor Katzen «wuseln». So steht es laut der «Aargauer Zeitung» in den Akten des Veterinärdienstes nach einer Kontrolle bei der Büsibesitzerin. 

Eine unbekannte Person schwärzte die Aargauerin beim Veterinärdienst des Kantons an. Demnach betreibe sie «eine Katzenzucht mit bis zu 200 Tieren» und halte die Tiere sogar im Keller. 

Die Katzenhalterin ist ausser sich, fühlt sich ungerecht behandelt und reicht kurzerhand eine Verleumdungsklage ein. Doch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg lässt ihren Strafantrag abblitzen, wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet. Aufgrund der vorliegenden Akten des Veterinärdienstes sei nicht auszuschliessen, dass die Frau eine unbewilligte Katzenzucht mit bis zu 200 Tieren betreibe.

Nachdem die Büsibesitzerin bei der Staatsanwaltschaft abblitzte, zog sie ans Obergericht weiter – mit der gleichen Reaktion: Auch hier wurde ihre Beschwerde unbegründet abgewiesen.

Unkontrollierte Vermehrung und mangelhafte Hygiene

Denn es sei nicht gänzlich verneinbar, dass die Büsis auch im Keller der Frau hausen. Durch das Fenster des Wohnhauses habe man bei der Kontrolle unzählige adulte Katzen und Katzenwelpen gesichtet, es habe «regelrecht vor Katzen gewuselt». Wer eine solche Vielzahl an Katzen zu Hause hat, verliert schnell die Übersicht darüber, wo sich die Vierbeiner überall aufhalten. 

Eine Nachbarin gibt ausserdem an, dass sie beobachtet hätte, wie beim Hof der Katzenhalterin sehr viele Katzen über die Strasse in das Haus der Halterin gerannt seien. Es habe überall von Katzen gewuselt und sie habe um die 30 Tiere gezählt. 

Die Tiere würden sich ausserdem unkontrolliert vermehren und es herrsche eine mangelhafte Hygiene im Haus. 

Vorwurf sei «absurd, übertrieben und böswillig»

Die Aargauerin ist laut der «Aargauer Zeitung» aber überzeugt, der Vorwurf gegen sie sei «absurd, übertrieben und böswillig». Sie fühle sich in ihrer Ehre verletzt, denn sie halte sich durchaus an das geltende Tierschutzrecht.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, erachtet das Obergericht die Beschwerde als «unbegründet» und wies sie daher ab.


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