Verurteilung in Basel-Landschaft Osteopath leckte die Füsse seiner Patientin «wie ein Glace»

aru

6.9.2023

Die Patientin konsultierte den Osteopathen wegen Schmerzen im Finger. Vom Strafgericht Basel-Landschaft (im Bild) wurde er nun schuldig gesprochen. 
Die Patientin konsultierte den Osteopathen wegen Schmerzen im Finger. Vom Strafgericht Basel-Landschaft (im Bild) wurde er nun schuldig gesprochen. 
Bild: Google Steetview

Weil er einer Patientin die Füsse abgeleckt hat, muss ein Osteopath aus dem Kanton Basel-Landschaft eine Busse von 2000 Franken entrichten. Auf ein Berufsverbot verzichtet das Gericht aber.

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  • Ein Osteopath wurde wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt.
  • Er leckte die Füsse einer seiner Patientinnen.
  • Auf ein Berufsverbot verzichtet das Gericht jedoch.

Wegen mehrfacher sexueller Belästigung wurde ein Osteopath vom Strafgericht Basel-Landschaft diese Woche zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Einer Patientin hatte der Mann während mehrerer Sitzungen die Füsse geleckt.

Die sexuellen Übergriffe würden noch heute den Alltag der Frau beeinflussen, wie «20 Minuten» schreibt. Die Frau schildere weiter, dass sie «megagenervt» sei, dass sie während der Osteopathie-Sitzung nicht einfach aufgestanden und gegangen sei. Stattdessen verfiel sie in eine Art Starre, wie sie im Gericht sagt.

Insgesamt habe sie sich zweimal beim Baselbieter Osteopathen behandeln lassen. Bereits bei der ersten Sitzung habe sie sich unwohl gefühlt. Die Situation sei aber eskaliert, als sie sich in Unterwäsche auf den Boden legen musste und er an ihrem Fuss zog. «Dann wurde es kalt und nass.» Die Frau konsultierte den Fachmann wegen Schmerzen im Finger.

Auch beim zweiten Termin wurden die Füsse nass

Beim zweiten Termin habe sie die Socken aus genau diesem Grund angelassen, doch seien ihr diese abgerissen worden, wie die Frau schildert. Anschliessend habe sie erneut gespürt, wie die Füsse nass wurden. Ihr sei in diesem Moment klar geworden, dass der Mann ihr Füsse «wie ein Glace» abschleckte. «Da wusste ich: Hier drin läuft etwas massiv falsch. Ich lag immer noch dort – konnte mich nicht bewegen.»

Im Anschluss an die Sitzung erkundigte sich die Frau bei einem anderen Osteopathen, ob das Füsselecken eine gängige Praxis sei, dieser verneinte jedoch vehement. Daraufhin meldete sich die Frau bei der Polizei.

Wie sich im Rahmen der Verhandlung herausstellte, war die Frau nicht die Einzige, die den Osteopathen belastete. Zwei andere Frauen schilderten ebenfalls Übergriffe. Beispielsweise drückte der Mann sein Geschlechtsteil während der Sitzung an eine seiner Patientinnen. Bei den anderen Frauen wurde aber nie ein Verfahren eröffnet.

Bereits zum dritten Mal landet der Fall vor Gericht

Eine der Frauen zog ihre Anklage zurück, da die Befragung für sie zu belastend gewesen sei.

Auch die Frau, deren Anzeige vor Gericht verhandelt wurde, sagte bereits zum dritten Mal vor Gericht in der Sache aus. Denn bereits vor zweieinhalb Jahren verhandelte das Strafgericht den Fall, woraufhin der Beschuldigte ihn zum Kantonsgericht weiterzog. Dort wurden Ungereimtheiten konstatiert, woraufhin das Strafgericht die Verhandlung nun ein zweites Mal durchführen musste.

Obwohl die Staatsanwältin ein Berufsverbot forderte, entschied das Gericht dagegen und belegte den Mann mit einer Busse von 2000 Franken wegen mehrfacher sexueller Belästigung.