Versöhnung ausgeschlossen Britney Spears und ihr Vater legen langen Rechtsstreit bei

dpa

28.4.2024 - 12:24

Sängerin Britney Spears wurde vor rund zwei Jahren von der Vormundschaft ihres Vaters Jamie entlassen. Nun sind alle juristischen Differenzen vorbei. 30 Millionen Dollar hat Spears für ihre Anwälte hingelegt. 
Sängerin Britney Spears wurde vor rund zwei Jahren von der Vormundschaft ihres Vaters Jamie entlassen. Nun sind alle juristischen Differenzen vorbei. 30 Millionen Dollar hat Spears für ihre Anwälte hingelegt. 
Keystone

Der lange Vormundschaftsstreit zwischen Britney Spears und ihrem Vater sowie das Drumherum scheinen endgültig vorbei – dank eines Vergleichs vor Gericht. Fraglich scheint eine Versöhnung.

dpa

28.4.2024 - 12:24

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • US-Popstar Britney Spears wurde vor zwei Jahren von der Vormundschaft ihres Vaters entlassen. 
  • Jetzt wurden auch noch die restlichen juristischen Differenzen aus dem Weg geräumt.
  • Zu einer Versöhnung zwischen Britney Spears und ihrem Vater Jamie wird es wohl eher nicht kommen.

Vor rund zweieinhalb Jahren wurde US-Sängerin Britney Spears (42) nach einem erbitterten Rechtsstreit aus der Vormundschaft ihres Vaters Jamie entlassen. Nun haben beide auch die restlichen juristischen Differenzen darüber beigelegt.

Wie US-Medien am Samstag (Ortszeit) berichteten, erzielten sie vor einem Gericht in Los Angeles einen millionenschweren Vergleich über die Zahlung der Anwaltskosten und andere Ausgaben des 71-Jährigen.

Der Vormundschaftsstreit sei damit endgültig vorbei, berichtete der Sender «CNN». Details der Einigung wurden nicht bekannt, die Anwälte beider Seiten bestätigten diese aber in Erklärungen in verschiedenen Medien.

«Obwohl die Vormundschaft im November 2021 beendet wurde, ist ihr Wunsch nach Freiheit nun wirklich erfüllt», sagte Britney Spears' Anwalt Mathew Rosengart. «Wie sie es sich gewünscht hat, schliesst ihre Freiheit nun ein, dass sie in dieser Angelegenheit nicht mehr vor Gericht erscheinen oder sich damit befassen muss», ergänzte er. «Frau Spears ist und bleibt eine Ikone und eine brillante und mutige Künstlerin historischen und epischen Ausmasses», würdigte der Jurist die Sängerin («Baby One More Time», «Oops!... I Did It Again», «Toxic»).

Alex Weingarten, der Anwalt des Vaters, erklärte: «Jamie ist begeistert, dass alles vorbei ist.»

Sein Mandant sei nun vollständig und endgültig als Verwalter des Vermögens seiner Tochter entlassen, fügte er laut «New York Times» hinzu.

Eine Versöhnung ist eher ausgeschlossen

Ob die Einigung auch eine Versöhnung der Pop-Ikone mit ihrem Vater einläutet, ist den Berichten zufolge aber fraglich. Die «Times» erinnerte daran, dass die Musikerin einst in den Anhörungen im Vormundschaftsstreit gesagt hatte, der 71-Jährige und alle daran Beteiligten gehörten für das ihr zugefügte Leid ins Gefängnis.

Auch nach dem Ende der rund 13 Jahre währenden Vormundschaft hatten sich beide vor Gericht um die Anwaltskosten, Beweismittel und Zeugenaussagen gestritten.

Allein die Sängerin selbst habe rund 30 Millionen Dollar für Juristen bezahlt, schrieb die «New York Times». Der Vater habe von ihr die Erstattung von zwei Millionen Dollar für seine Anwaltsausgaben verlangt - obwohl er jahrelang über das Vermögen seiner Tochter verfügt hatte.

Über seinen Anwalt liess der Vater nun die Hand reichen: «Jamie liebt seine Tochter sehr», sagte Weingarten den Berichten zufolge. «Nichts würde er lieber tun, als sich zu versöhnen und wieder eine Familie zu sein.» Er habe stets im Interesse Britneys gehandelt. Diese sagte seinerzeit, er habe es geliebt, über sie Macht auszuüben. Unter seiner jahrelangen Vormundschaft sei sie wie eine Sklavin behandelt worden.

Die mehrfach mit Platin-Schallplatten und Grammy Awards ausgezeichnete Spears gehört zu den erfolgreichsten Künstlerinnen der Musikgeschichte. 2008 hatte ihr Vater die Vormundschaft über die Musikerin übernommen, nachdem diese wegen privater und beruflicher Probleme psychisch zusammengebrochen war. Mitte November 2021 war die Sängerin dann nach langem gerichtlichem Kampf von dieser Vormundschaft befreit worden.


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