Einbürgerung in Schwyz Weisst du, wie Muotataler Kühe aussehen? Falls nein, kriegst du keinen roten Pass

euc

29.8.2023

Wer als Ausländer den Schweizer Pass will, muss zum Einbürgerungstest. (Symboldbild)
Wer als Ausländer den Schweizer Pass will, muss zum Einbürgerungstest. (Symboldbild)
KEYSTONE

Im Kanton Schwyz werden bei Einbürgerungstests teils ungewöhnliche Fragen gestellt. Das zeigt die Recherche einer Lokalzeitung, die die Einsicht aller Fragen im Kanton angefragt hat.

euc

29.8.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Recherche nimmt im Kanton Schwyz die Fragenkataloge der Gemeinden für Einbürgerungstests unter die Lupe.
  • Das Ergebnis beunruhigt Fachleute.
  • Teils werden Fragen gestellt, die nicht zulässig seien.

Willst du in Muotathal eingebürgert werden, solltest du dich im Bereich Tierfellfarben auskennen. Denn im Einbürgerungstest kann gefragt werden: «Welche Farbe haben die meisten Kühe im Muotatal?» Das zeigt eine Recherche der Lokalzeitung «Freier Schweizer». Die Zeitung hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip, alle 30 Schwyzer Gemeinden um Einblick in deren Fragenkatalog gebeten.

«Was sind Chlefäli?» Das will die Einbürgerungsbehörde Oberiberg im Einbürgerungstest von Ausländern, die den Schweizer Pass haben wollen, wissen. (Die Antwort: Es sind zwei Hartholzbrettchen mit Einkerbungen, mit denen Kinder verschiedene Marsch- und Tanzrhythmen spielen.)

Kuhfrage in der Kritik

Zur Kuhfrage sagt der Gemeindeschreiber von Muotathal auf Anfrage, mit der Frage werde lediglich geprüft, «ob die Personen in die kommunalen Verhältnisse eingegliedert sind».

In Fachkreisen sorgen die Ergebnisse der Auswertung der Fragenkataloge für Aufsehen. Barbara von Rütte ist Rechtsanwältin am Europainstitut der Universität Basel und forscht zum Thema Bürgerrecht. Sie erklärt gegenüber der Zeitung: «Es gibt einige Fragen, die so nicht zulässig sind. Fragen wie die nach der Fellfarbe der Kühe zum Beispiel, auf die es auch keine eindeutig richtige Antwort gibt, sind problematisch.»

«Spitzfindige Fragen» sind unzulässig

Die Expertin sagt: «Die Recherche zeigt, dass einzelne Gemeinden nach wie vor sehr spitzfindige Fragen stellen.» Und dies, obwohl das Bundesgericht die Schwyzer Gemeinde Arth 2019 für ihre Einbürgerungspraxis gerügt hatte.

Sie wollte einem damals seit 30 Jahren in der Schweiz lebenden Italiener den Pass verweigern, weil er unter anderem nicht gewusst hatte, dass Bären und Wölfe im Tierpark im gleichen Gehege leben.

Für solche Spitzfindigkeiten hätte es «im Einbürgerungsverfahren keinen Platz», heisst es im Entscheid des Bundesgerichts. Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen handle es sich «nicht um ein Fachexamen». Es dürfe nicht mehr verlangt werden, «als auch von einem durchschnittlichen Schweizer mit Wohnsitz in der Gemeinde vernünftigerweise erwartet werden dürfte».

Fragen strapazieren Grundsätze

Wenn eine Gemeinde nun nach «Chlefäli» oder «Oberällmiger» fragt, wird dieser Grundsatz deutlich strapaziert. («Oberällmiger» sind Mitglieder der Oberallmeindkorporation Schwyz. Diese ist eine öffentliche-rechtliche Körperschaft, welche 24’000 Hektaren besitzt und verwaltet.)

Auch die Anzahl der Fragen, aus der die Gemeinde aussucht, ist stark unterschiedlich. Während der Katalog in Gersau nur 33 Fragen enthält, hat die Bürgerrechtskommission in Feusisberg insgesamt 380 Fragen zur Verfügung. Nun werden die Fragenkataloge teils überarbeitet. Mehrere Gemeinden aus dem Kanton Schwyz geben aber an, dass dies nicht wegen der Recherche geschehe, sondern weil es generell Zeit dafür sei.