Gesetze Thurgau will Veranstaltungen an hohen Feiertagen erlauben

mafr, sda

10.5.2024 - 10:00

An hohen Feiertagen wie etwa dem Ostersonntag sind nichtreligiöse Veranstaltungen im Thurgau verboten. Dies soll sich bald ändern. (Archivbild)
An hohen Feiertagen wie etwa dem Ostersonntag sind nichtreligiöse Veranstaltungen im Thurgau verboten. Dies soll sich bald ändern. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Thurgau sollen künftig Veranstaltungen an hohen Feiertagen möglich sein. Die Regierung hat dafür am Freitag eine Botschaft für eine Totalrevision des Ruhetagsgesetzes verabschiedet.

10.5.2024 - 10:00

Aktuell gilt im Kanton Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nichtreligiöser Art. In Zukunft sollen aber auch solche stattfinden dürfen, sofern sie in Innenräumen sind und daran nicht mehr als 500 Personen teilnehmen.

Damit sollen kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen ohne Bewilligungen ermöglicht werden, schrieb die Staatskanzlei am Freitag. Diese Regelung habe sich auch im Nachbarkanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt.

Bereits im August 2023 forderte die Parlamentarische Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» diese Lockerung. Die Regierung beantragte folglich aber eine Rückweisung, weil das Gesetz sowieso totalrevidiert werden soll.

Bei der anschliessenden Vernehmlassung sei dieses Projekt denn auch grossmehrheitlich unterstützt worden. Nun liegt die Botschaft beim Grossen Rat des Kantons Thurgau zur Bearbeitung bereit.

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